Text: Claudia Ludwig
Hilfe, wir werden zu viele!
Landauf landab sind schon etliche Städte und Gemeinde der dringenden Bitte ihrer Tierschutzorganisationen gefolgt und haben, um Katzenelend durch unkontrollierte Vermehrung vorzubeugen, eine sog. Katzenkastrationsverordnung erlassen. Damit sind sie mit gutem Beispiel vorangegangen. Nachmachen wäre erwünscht!
Die Pro- und Contra-Seite lässt sich in Falle dieses Themas übrigens nicht den Parteien zuordnen. Quer durch die Bank bzw. durch alle Parteien gibt es Befürworter und Gegner, je nachdem, wie die Einstellung der PolitikerInnen gegenüber Haustieren und dem Tierschutz ist.
Ich finde außerdem, dass, solange gerade die Katzenhäuser in unseren Tierheimen so dermaßen überfüllt und schon ganz junge, aber erwachsene Stuben- und Gartentiger kaum eine Chance haben, ein neues Zuhause zu finden, keine weiteren Katzenbabys, und sind sie auch noch so süß, und das sind sie natürlich unbestritten, in die Welt gesetzt werden sollten. Im Frühjahr und im Herbst werden vor allen in ländlichen Regionen ganze Würfe von Katzennachwuchs beim Tierschutz abgegeben. Und diese Babyflut wiederum führt dazu, dass mitunter schon ein- oder zweijährige Vermittlungskandidaten sitzen bleiben!
Die Verordnungen, die hier und v.a. bei den verwilderten unvermittelbaren Katzen Abhilfe schaffen wollen, weichen in den verschiedenen Gemeinden in ihren Formulierungen in der Regel nur minimal voneinander ab. In sämtlichen Varianten geht es darum, erstens, alle Freigängerkatzen zu kastrieren sowie, zweitens, mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und zu registrieren. Beides würde den örtlichen Tierheimen viel Kosten und Mühen sowie den betroffenen Tieren und deren Menschen viel Leid und Stress ersparen.
Warum alle unsere Kommunen eine Katzenkastrationsverordnung beschließen sollten
1. Kastrationspflicht
Die Verpflichtung, nur kastrierten Katzen sog. „Freigang“ zu gewähren, ist ein geeignetes Instrument, um die Bildung von Gruppen oder gar Kolonien verwilderter Hauskatzen und das damit verbundenen Katzenelend zu bekämpfen bzw. dem vorzubeugen. Herrenlose Katzen leiden nicht nur unter Krankheiten und Unterernährung, sie tragen natürlich auch zur Verbreitung von Krankheiten bei.
Kastrierte Kätzinnen und Kater haben erwiesenermaßen weniger (Revier)Kämpfe und entsprechende Verletzungen, einen geringeren Bewegungsradius und damit allgemein eine höhere Lebenserwartung. Das kann nur im Interesse ihrer BesitzerInnen sein.
Katzen haben eine geradezu atemberaubende Fortpflanzungsrate. Und nicht nur in südlichen Ländern, auch in unseren Breiten, in unseren Gewerbe- und Industriegebieten, auf Großbaustellen, Friedhöfen und in Parks entstehen ganze Kolonien verwilderter Hauskatzen. Was meistens ganz harmlos anfängt, weil etwa Bewohner einer Altenwohnanlage oder ein tierlieber Schulhausmeister eine zugelaufene Katze (an)füttern, explodiert schnell zum Problem. Da sind es dann auf einmal zwanzig, dreißig oder vierzig hungrige Mäuler, die es zu stopfen gilt. Wenn das den Katzenfreunden dann irgendwann über den Kopf wächst, wird der Tierschutz angerufen. Und dessen Vereinsmitglieder sind es am Ende, die mit ihrem Geld die ganzen Operationen samt Impfung und Entwurmung bezahlen.
Es ist nicht zu akzeptieren, dass gedankenlose Katzenhalter, die sich nicht die Mühe machen, ihre Tiere unfruchtbar zu machen, Tierschutzprobleme verursachen, für deren Lösung dann andere aufkommen müssen. Und dabei geht es nicht nur um immense Kosten für Tierschutzvereine, sondern auch um die extreme Mühe des Katzeneinfangens, mit dem ehrenamtliche HelferInnen bei Wind und Wetter mitunter Tage und Wochen verbringen.
Nicht nur die Hessische Landestierschutzbeauftragte Dr. Madeleine Martin, auch die Landestierschutzverbände, der DTSchB, der Bund gegen Missbrauch der Tiere, das TASSO-Haustierregister und viele andere Tierschutzorganisationen sprechen sich daher seit vielen Jahren unermüdlich und ganz eindeutig für eine flächendeckende Katzenkastrationspflicht aus. Doch ganz genauso wichtig ist die Notwendigkeit, die Tiere mit einem Mikrochip zu versehen, der ihre Besitzer ausfindig macht.
2. Kennzeichnungspflicht
Die Kennzeichnungspflicht ermöglicht die Chance einer raschen und unkomplizierten Rückführung von Fundtieren zu ihren Besitzern, was nicht nur im Interesse der KatzenhalterInnen liegt, sondern vor allem auch die örtlichen Tierschutzvereine immens entlastet, verursachen doch die Aufnahme, Pflege und medizinische Versorgung zahlloser Fundkatzen immense Kosten sowie Mühe und Arbeit für die in der Regel ehrenamtlichen Tierheim-MitarbeiterInnen, Kosten, die leicht vermieden werden können – noch dazu für gemeinnützige Organisationen, die jeden Cent für ihre wichtige lebensrettende Tierschutzarbeit brauchen.
Insofern bitten sämtliche Tierschutzorganisationen ganz dringend um den entsprechenden Erlass. Und letztendlich ist es auch im Interesse der entlaufenen vierbeinigen Familienmitglieder, möglichst schnell wieder nach Hause zu kommen.
Die Registrierung beim TASSO-Haustierregister (in Sulzbach) oder dem Deutschen Tierschutzbund (DTSchB) ist kostenlos.
3. Und genau das käme auf die Katzenhalter zu
So sind die meisten Verordnungen fomuliert:
1. KatzenhalterInnen, die ihrer Katze die Möglichkeit gewähren, sich außerhalb der Wohnung ihrer Halter zu bewegen, haben diese zuvor kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Die Kennzeichnung ist mit einer Registrierung in einem Haustierregister verbunden. Dies gilt nicht für Katzen, die jünger als 5 Monate alt sind.
2. Als KatzenhalterInnen im Sinne dieser Verordnung gelten auch Personen, die freilaufenden Katzen und Streunerkolonien regelmäßig Futter zur Verfügung stellen.
3. ZüchterInnen von Rassekatzen können auf Antrag von der Kastration ihrer Tiere befreit werden, wenn sie die Kontrolle und Versorgung der von ihren Tieren „produzierten“ Nachzucht glaubhaft darlegen können.
Manche enthalten noch die folgende Ergänzung, die ich persönlich sehr begrüßen würde:
4. KatzenhalterInnen, die nachweislich wenig Geld zur Verfügung haben, können – in überprüfbaren Ausnahmefällen - ein Zuschuss zur Kastrations-OP beantragen.
Meine persönlichen Ergänzungsvorschläge wären auch noch die Folgenden:
5. Im Falle von TierfreundInnen, die wild lebende Katzen füttern, kann gleichfalls eine Unterstützung bzw. die Kastration der Tiere durch den Tierschutz, wie z.B. das Kastrationsmobil des Hessischen Landestierschutzverbandes, ermöglicht werden.
6. Ordnungswidrig handeln KatzenhalterInnen, die vorsätzlich oder fahrlässig die Bestimmungen hinsichtlich des Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsgebotes für freilaufende Katzen verletzen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden, das dann zweckgebunden für den Tierschutz bzw. die Kastration herrenloser Streunerkatzen verwendet wird.
Wie sieht das in Ihrer Gemeinde aus? Sprechen Sie doch einmal mit Ihren Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern!
Magnus Ernst Schwantje war ein deutscher Schriftsteller, Pazifist, Tierrechtler, Vorreiter der deutschen Vegetarierbewegung und Begründer des Bundes für radikale Ethik. 1907 gründete er eine Organisation, die sich auf die Förderung des Vegetarismus, die Bekämpfung der Vivisektion sowie der Jagd, insbesondere der Vergnügungsjagd konzentrierte.
Ein Unrecht bleibt auch dann ein Unrecht, wenn alle es verüben.
In Deutschland gibt es akuell circa zwei Millionen streunende Katzen, die auf der Straße leben.
Das liegt daran, dass sie nicht kastriert sind und sich somit weiter unkontrolliert vermehren. Die Katzen leiden besonders im Winter darunter, dass sie kein Dach über dem Kopf haben, welches sie vor Kälte schützt. Zusätzlich führt die Unterversorgung durch zu wenig Nahrung zu zahlreichen Erkankungen der Tiere. Ohne die Hilfe des Menschen können sich Katzen im Freien nicht versorgen.
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