Tarife der Privathaftpflicht
Sicher ist sicher
… auch wenn es mal nicht so läuft wie geplant, kannst Du Dich entspannt zurücklehnen.
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Wozu eine Privathaftpflicht?
Du willst nicht stets extrem vorsichtig durchs Leben gehen, Du kannst nicht immer voll bei der Sache sein oder hast einfach mal einen schlechten Tag.
Weiterlesen ...Alle Individualitäten des Lebens können wir nicht in Gänze vorhersehen, aber Du kannst Dich vor diesen Situationen schützen. Es sind oft die kleinen Dinge die Dich ärgern. Ein Missgeschick oder eine Unaufmerksamkeit die Dich teuer zu stehen kommen.
So einfach funktioniert's
Die wichtigsten Fragen zur Privathaftpflicht
Wir haben für Dich die häufigsten Fragen rund um die Privathaftpflicht beantwortet.
Wir sind nicht verheiratet – zählen wir trotzdem als Familie?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Du unverheiratet bist, kannst Du die Familienhaftpflicht wählen, wenn Du mit Deinem Lebenspartner oder Lebenspartnerin in häuslicher Gemeinschaft lebst und Ihr beide am selben Wohnort gemeldet seid. Bitte beachte, dass Du die Daten Deines Partners bzw. Partnerin bei Antragsstellung mit angibst, da diese dem Vertrag hinterlegt werden müssen.
Wie lange sind meine Kinder mitversichert?
Bei volljährigen Kindern besteht Versicherungsschutz solange sie sich noch in einer Schul- oder Erstausbildung (z.B. Lehre mit Abschluss oder anschließendem Bachelor-Studium und unmittelbar anschließendem Master-Studium) befinden. Zudem bleibt der Versicherungsschutz bei einer Wartezeit von bis zu einem Jahr im Anschluss an die Schul- oder Berufsausbildung, bis zum Erhalt eines Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplatzes bestehen, sowie bei der Ableistung eines Freiwilligen Sozialen/ökologischen Jahres oder bei Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes nach der Schule, sowie vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Volljährige, unverheiratete Kinder nach Beendigung der schulischen oder beruflichen Erstausbildung bei unmittelbarer anschließender Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr nach dem Abschluss der Ausbildungsmaßnahmen.
Sind meine Katzen in der Privathaftpflicht versichert?
In unseren angebotenen Privathaftpflichtversicherungen gelten Katzen automatisch als mitversichert. Als Halter einer Katze kannst Du für alle Schäden haftbar gemacht werden, die Deine Katze einem Dritten zufügt. Das ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch, genauer gesagt im Paragraphen §833 geregelt. Anders als bei Hunden und Pferden, gibt es für Katzen jedoch keine separate Tierhalterhaftpflicht. Daher solltest Du rechtzeitig eine vernünftige Privathaftpflichtversicherung abschließen. Lass Dich hierzu bei Fragen gerne von unserem Team, bestehend aus Tiermedizinern und Versicherungsexperten, beraten.
Kann ich meine exotischen Tiere (Exoten) in der privaten Haftpflicht versichern?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch, genauer gesagt im Paragraphen §833 ist geregelt, dass Du für alle Schäden haftest die Dein Tier verursacht. Für Hunde und Pferde gibt es eine eigenständige Tierhalterhaftpflicht. Katzen, Kleintiere und gezähmte Haustiere wie z.B. Vögel sind über die Privathaftpflicht abgedeckt. Die exotischen Tiere zählen in der Regel nicht zu den gezähmten Haustieren und sind daher standardmäßig nicht mitversichert. Wenn Du Deine Exoten mit absichern möchtest, dann ruf uns an. Unser Team bespricht mit Dir ob und inwieweit wir Dein Tier in die Privathaftpflicht aufnehmen können.
Was passiert, wenn ich arbeitslos werde?
Im Falle einer Arbeitslosigkeit kommen viele Sorgen auf. Gerade die finanzielle Situation sorgt dann meist für schlaflose Nächte. Auf keinen Fall solltest Du die Privathaftpflicht kündigen. Kommt es dann zu einem Schadensfall, haftest Du in unbegrenzter Höhe mit Deinem gesamten Privatvermögen. Um Dich zu unterstützen, gewährt der Premium Tarif Dir eine einjährige Beitragsbefreiung, wenn Du während der Vertragslaufzeit arbeitslos wirst.
