Als Tierschutzverein gemeinsam für das Wohl der Tiere kämpfen, Spaß mit den Tieren haben im Hunde-, Katzen- oder Pferdeverein - dafür steht Ihr. Mit unseren Versicherungen wollen wir Euch dabei unterstützen und Euch die Sicherheit geben, die Ihr braucht.
Tierschutzverein
…damit einem Start ins neue Leben nichts im Weg steht.
Hunde- und Katzenverein
…damit Ihr die Zeit mit Euren Lieblingen genießen könnt.
Pferdeverein
...damit die gemeinsamen Stunden unbeschwert sein können.
So einfach funktioniert's
Die wichtigsten Fragen zur Versicherung für Tiervereine
Wir haben für Dich die häufigsten Fragen rund um die Versicherung für Vereine beantwortet.
Muss der Vereinsvorsitzende die Versicherung abschließen?
Es ist durchaus sinnvoll, wenn ein Mitglied des Vorstands die Versicherung abschließt, da dieser gegenüber dem Verein und Dritten in Haftung genommen werden kann. Bei Antragsstellung benötigen wir neben dem Vereinsnamen auch einen Ansprechpartner. Idealerweise handelt es sich hierbei um den Vorstand, da dieser meist die Entscheidungsgewalt hat und mögliche Änderungen oder Kündigungen zum Vertrag durchführen darf.
Wer braucht eine Vereinshaftpflicht?
Gründest Du einen Verein, musst Du Dich für Schäden, die einem Dritten durch den Verein entstehen, absichern. Auch wenn Du ehrenamtlich tätig bist, ist es falsch zu glauben, die Haftung des Vereins sei über Deine private Haftpflicht abgedeckt.
Egal ob Hunde- oder Katzenverein, Tierschutzverein oder Reitverein. Du benötigst in jedem Fall eine gesonderte Vereinshaftpflicht. Dabei sicherst Du nicht nur die Vereinstätigkeit oder Veranstaltungen des Vereins ab, sondern auch das Vereinsgelände und die Mitglieder des Vereins, die für Dich im Namen des Vereins tätig sind.
Wer zahlt, wenn ich keine Vereinshaftpflicht habe?
Entsteht durch Dich oder durch von Dir beauftragte Mitglieder des Vereins ein Schaden, kann der Verein dafür haftbar gemacht werden. Hast Du keine Vereinshaftpflichtversicherung, befreit Dich das leider nicht von den gestellten Forderungen. In solchen Fällen sieht das Gesetz vor, dass Du mit Deinem gesamten Privatvermögen in Haftung genommen werden kannst. Da in Vereinen meist jeder Euro zählt, solltest Du Dir im Vorfeld rechtzeitig Gedanken über eine entsprechende Vereinshaftpflicht machen, damit Du im Fall der Fälle nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerätst und es im schlimmsten Fall das Aus des Vereins bedeutet.
Kann ich kündigen, wenn der Verein aufgelöst wird?
Kann ein Verein nicht länger aufrechterhalten werden und löst sich auf, besteht für die Versicherung das versicherte „Risiko“ nicht mehr. Selbstverständlich hast Du in einem solchen Fall ein Sonderkündigungsrecht. Wir benötigen lediglich eine kurze schriftliche Information von Dir, sodass wir alle weiteren Schritte zur sofortigen Aufhebung des Vertrages in die Wege leiten können.