Tarife der Haftpflicht für Tiersitter
Auch der tollste Sitter ist nicht perfekt
… auch wenn mal was zu Bruch geht, kannst Du Dich beruhigt um Deine Schützlinge kümmern.
Jetzt berechnen
Wozu eine Haftpflicht für Tiersitter?
Wenn ein Tierhalter Dir seinen Hund oder seine Katze anvertraut hat er genau eins – nämlich Vertrauen in Dich.
Weiterlesen ...Du kümmerst Dich liebevoll und voller Herzblut um Deine Schützlinge und versuchst ihnen die Abwesenheit ihrer Menschen so schön wie möglich zu machen. Spielen, Füttern und Streicheleinheiten gehören zu Deinem Pflichtprogramm.
Und genau dafür lieben Dich Deine Kunden!
Haftpflicht Tiersitter
Das ist alles versichert
So einfach funktioniert's
Die wichtigsten Fragen zur Versicherung für Tiersitter
Wir haben für Dich die häufigsten Fragen rund um die Haftpflicht Für Tiersitter beantwortet.
Ist es wichtig ob ich Hundesitter oder Katzensitter bin?
Nein, denn dies stellt versicherungstechnisch keinen Unterschied dar. Die Betreuung von Hunden und Katzen ist gleichermaßen versichert. In erster Linie ist relevant, wie viele Tiere Du maximal gleichzeitig in Deiner Obhut hast. Ob das ein kleines Hunderudel ist oder ein Katzen-Pärchen oder sogar ein Rudel gemixt aus Hund und Katz, spielt keine Rolle.
Wofür brauche ich eine Versicherung als Tiersitter?
„Das ist nicht meine Schuld“. Dieser Satz spielt bei der Absicherung eine ganz wichtige Rolle. Es ist falsch zu denken, dass im Falle eines Schadens automatisch die private Tierhalterhaftpflicht des Halters greift. Denn diese schließt genau das aus, für das Du Dich versichern musst: Schäden, für die Dich im Rahmen Deiner Tätigkeit ein Verschulden trifft. Du machst einen Hund, der eigentlich an der Leine zu führen ist, los und es kommt zu einem Schaden. Im schlimmsten Fall entläuft der Hund und ist nicht mehr auffindbar. Abgesehen von dem emotionalen Schmerz des Halters, kann er Dich für das Abhandenkommen haftbar machen und den „Wert“ des Tieres einfordern. Du verlierst unterwegs das Schlüsselbund Deines Kunden und musst dieses ersetzen. Damit Du im Schadensfall vor unkalkulierbar hohen Kosten geschützt bist, ist die Betriebshaftpflichtversicherung als Tiersitter unumgänglich.
Bin ich ein Tiersitter oder eine Tierpension?
Das ist von zwei Faktoren abhängig. Der Tiersitter, auch Dog-Walker oder Gassi-Geher genannt, betreut maximal 5 Tiere gleichzeitig und ist ausschließlich mobil tätig. Hast Du mehr als 5 Tiere gleichzeitig zur Betreuung in Deiner Obhut und/oder Du bietest Deinen Kunden die Option, die Tiere zwecks Tages-, Wochenend-, oder Urlaubsbetreuung bei Dir Zuhause aufzunehmen, giltst Du als Tierpension.
Sind die Schäden, die die betreuten Tiere anrichten versichert?
Das kommt ganz auf den Schaden und die Umstände des Schadens an. Stellt sich im Schadensfall heraus, dass Dich kein Mitverschulden trifft und der Hund allein aus der sogenannten „tierischen Gefahr“ heraus gehandelt hat (zum Beispiel es beißen sich zwei Hunde untereinander, die sich bislang gut verstanden haben) dann ist dies in erster Linie von der Tierhalterhaftpflicht des jeweiligen Halters zu prüfen. Schäden durch die Tiere, an denen Dich ein Verschulden trifft (Du machst einen Hund von der Leine, der nur an der Leine ausgeführt werden darf und er verursacht einen Verkehrsunfall) sind Aufgabe Deiner Betriebshaftpflicht.
Müssen die Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung haben?
Ja, das sollte bei der Aufnahme in Deine Obhut von Dir geprüft werden. Wenn die Hunde einen Schaden verursachen, an dem Dich nachweislich kein Verschulden trifft, dann ist die Regulierung des Schadens in erster Linie Aufgabe der privaten Hundehaftpflicht. Katzen und Kleintiere sind normalerweise in der Privathaftpflicht des Halters mit inbegriffen. Auch dies solltest Du prüfen. Hat der Halter keine Versicherung abgeschlossen und es kommt zu einem Schaden, kann dieser in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Privatvermögen haftpflichtig gemacht werden.