Tarife der Haftpflicht für Tierpensionen
Glücklich und geliebt wie daheim
… sollen sich Deine Schützlinge fühlen - egal was passiert.
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Wozu eine Haftpflicht für Deine Tierpension?
Wenn ein Tierhalter Dir seinen Hund oder seine Katze anvertraut hat er genau eins – nämlich Vertrauen in Dich.
Weiterlesen ...Du kümmerst Dich liebevoll und voller Herzblut um Deine Schützlinge und versuchst ihnen den Aufenthalt bei Dir so schön wie möglich zu machen. Und genau dafür lieben Dich Deine Kunden!
Doch auch dem Besten kann ein Missgeschick passieren. Durch eine Unachtsamkeit von Dir wird ein Passant von einem Deiner betreuten Hunde gebissen oder eine Katze verletzt sich, weil Du das Kippfenster nicht geschlossen hast.
Haftpflicht Tierpension
Das ist alles versichert
So einfach funktioniert's
Die wichtigsten Fragen zur Versicherung für Tierpensionen
Wir haben für Dich die häufigsten Fragen rund um die Haftpflicht für Tierpensionen beantwortet.
Welche Tiere darf ich in der Tierpension aufnehmen?
Es gibt keine Einschränkungen bei der Tierart. In der Regel handelt es sich bei der Betreuung um Hunde, Katzen und Kleintiere. Solltest Du darüber hinaus Pferde betreuen oder außergewöhnliche Tierarten, dann wende Dich an unser Team und lass Dich individuell beraten. Besonderheiten lassen sich häufig problemlos in den Vertrag integrieren.
Wofür brauche ich eine Versicherung für meine Tierpension?
Die meisten gehen davon aus, dass im Falle eines Schadens die private Tierhalterhaftpflicht des Halters zahlt. Doch das ist nicht ganz richtig. Diese schließt die Schäden durch den gewerbsmäßigen Tierhüter (das bist Du) vom Versicherungsschutz aus. Die gewerbliche Absicherung Deiner Tierpension ist unumgänglich, da sie Dich für Schäden absichert, für die Dich im Rahmen Deiner Tätigkeit ein Verschulden trifft.
Was machst Du wenn ein Kunde Dir seinen Hund bringt, stolpert und sich das Bein bricht und lange Zeit in ärztliche Behandlung muss? Wenn Du für die Betreuung einen Raum gemietet hast und dieser beschädigt wird? Du das Schlüsselbund Deines Kunden verlierst und dieses ersetzen musst? Und das war längst nicht alles. Abgesehen von den materiellen Schäden, kann es im Rahmen Deiner Tätigkeit auch zu Schäden an den zu betreuenden Tieren kommen. Du vertauschst das Futter und fütterst falsch, sodass einer der Hunde mit Magen-Darm-Beschwerden tierärztlich behandelt werden muss. Dir kommt ein Tier in Deiner Obhut abhanden und es ist nicht mehr auffindbar. Jetzt haben die Besitzer des Tieres zusätzlich zum emotionalen Schmerz auch noch einen finanziellen Verlust, da es vielleicht ein teurer Rassehund war.
Für all diese Schäden kannst Du im Rahmen Deiner Tätigkeit haftpflichtig gemacht werden. Daher solltest Du Dich mit einer Betriebshaftpflicht rechtzeitig vor hohen finanziellen Einbußen schützen, die in manchen Fällen schon das Aus einer Tierpension verursacht haben.
Bin ich eine Tierpension oder ein Tiersitter?
Das lässt sich anhand von zwei Aspekten ganz einfach feststellen. Der Tiersitter ist vergleichbar mit dem Dog-Walking, also dem reinen Gassi-Service. Dabei bist Du ausschließlich mobil tätig. Als Tiersitter hast Du maximal 5 Tiere gleichzeitig zur Betreuung in Deiner Obhut. Sofern Du mehr als 5 Tiere gleichzeitig betreust und/oder Du Deinen Kunden die Möglichkeit bietest, die Tiere zwecks Tages-, Wochenend-, oder Urlaubsbetreuung bei Dir Zuhause aufzunehmen, giltst Du versicherungstechnisch als Tierpension.
Sind die Hunde in meiner Pension versichert?
Das gilt es im Falle eines Schadens zu prüfen. Die Hunde sind insofern versichert, dass die Versicherung zahlt, wenn die Tiere durch Dein Verschulden einen Schaden anrichten. Darüber hinaus solltest Du in jedem Fall prüfen, dass die Tiere die Du aufnimmst, alle eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besitzen. Für Hunde gibt es entsprechend eine Hundehaftpflicht. Katzen und Kleintiere sind in der Regel über die Privathaftpflicht des Halters mitversichert. Kommt es zu einem Schaden an dem Du kein Verschulden hast, z.B. zwei Hunde die sich bislang gut verstanden haben beißen sich plötzlich beim Spielen, ist dies zunächst Aufgabe der jeweiligen Tierhalterhaftpflicht des Hundehalters.
Müssen die Besitzer eine Haftpflichtversicherung haben?
Dies ist eine sehr häufig gestellte Frage und lässt sich mit einem ganz klaren Ja beantworten. Im Idealfall prüfst Du bei der Aufnahme in die Pension, dass jedes Tier über eine entsprechend private Absicherung verfügt. Hundehalter sollten eine Hundehaftpflicht abgeschlossen haben. Katzen und Kleintiere sind normalerweise in der Privathaftpflicht des Halters mit inbegriffen. Trifft Dich im Falle eines Schadens keine Schuld, dann kommt in erster Linie die private Tierhalterhaftpflicht des Halters für den Schaden auf. Hat dieser keine Versicherung für sein Tier, ist gesetzlich geregelt, dass der Halter für den entstandenen Schaden in unbegrenzter Höhe mit seinem privaten Vermögen in Haftung genommen werden kann.