Tarife der Pferdelebensversicherung
Dein Pferd ist wertvoll
... und zum emotionalen Schmerz soll nicht noch ein finanzieller Schaden hinzukommen.
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Wozu eine Pferdelebensversicherung?
Die Kombination aus vier Hufen und zwei Füßen ist eines der wertvollsten Dinge in unserem Leben. Der emotionale Wert Deines Pferdes ist in Gold nicht aufzuwiegen und hierfür gibt es leider auch keine Versicherung auf der Welt.
Weiterlesen ...Dein Pferd hat aber neben dem emotionalen Wert auch noch einen Geldwert und diesen, oft sehr hohen Betrag, kannst Du mit unserer Pferdelebensversicherung absichern.

Pferdelebensversicherung

So einfach funktioniert's
Die wichtigsten Fragen zur Pferdelebensversicherung
Wir haben für Dich die häufigsten Fragen rund um die Pferdelebensversicherung beantwortet.
Was ist in der Pferdelebensversicherung versichert?
Dein treuer Begleiter wird infolge eines Unfalls oder Erkrankung dauernd unbrauchbar oder verstirbt im schlimmsten Fall. Um neben der Trauer nicht auch noch einen finanziellen Verlust tragen zu müssen, kannst Du mit der Pferdelebensversicherung, den Wert Deines Pferdes absichern.
Du vereinbarst zu Beginn des Vertrages eine feste Versicherungssumme, von der Du im Ernstfall 80% erstattet bekommst.
Die Tarife sind individuell auf Deine Bedürfnisse abgestimmt. So kannst Du zum Beispiel nur den Tod durch Transporte versichern oder zusätzliche Risiken wie Brand- und Blitzschlagschäden, Abschlachten in diebischer Absicht, Tod aufgrund Krankheit oder Unfall oder die dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren absichern.
Was bedeutet dauernde Unbrauchbarkeit in der Pferdelebensversicherung?
Eine dauernde Unbrauchbarkeit kann bei Deinem Pferd auf unterschiedliche Weise auftreten. Meist tritt dies nach folgenschweren Unfällen oder bei schwerwiegenden Erkrankungen auf.
Der Zustand „dauernd unbrauchbar“ tritt dann ein, wenn Dein Pferd zu dem eigentlichen Zweck, sei es zum Reiten oder zum Kutsche fahren, aufgrund des Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr genutzt werden kann.
Die Feststellung der dauernden Unbrauchbarkeit erfolgt durch Deinen Tierarzt.
Gibt es Wartezeiten in der Pferdelebensversicherung?
Ja, es gibt Tarife in denen Du eine Wartezeit berücksichtigen musst. Das gilt allerdings nur für bestimmte Bereiche der Pferdelebensversicherung. So hast Du beispielsweise in den Fällen von Brand, Blitzschlag, Diebstahl oder Raub sofortigen Versicherungsschutz ohne Wartezeit.
Für spezielle Erkrankungen gibt es wiederum differenzierte Wartezeiten.
So gilt für die Erkrankungen Dummkoller, ansteckende Blutarmut, Borna, Hufkrebs, Dämpfigkeit, chronische Bronchitis, periodische Augenentzündung, Knochenweiche und Tuberkulose eine Wartezeit von 3 Monaten ab Versicherungsbeginn und für chronische Skeletterkrankungen und chronische Lahmheiten, insbesondere Hufrollenerkrankung, für Gleichbeinlahmheit, Sehnenstelzfuß, Schale und Spat sowie für Ataxie durch jede Ursache eine Wartezeit von 6 Monaten.
Was kostet eine Pferdelebensversicherung?
Der Beitrag in der Pferdelebensversicherung ist von drei Kriterien abhängig:
Zunächst einmal ist relevant, für welchen Tarif Du Dich entscheidest. Hast Du Dich für einen Tarif entschieden, kannst Du innerhalb des Tarifes den Beitrag anhand der gewünschten Höhe der Versicherungssumme sowie des Alters Deines Pferdes berechnen. Hierbei gelten drei Altersgruppen: 0-2 Jahre, 3-5 Jahre und 6-10 Jahre. Niedrige Versicherungssummen kann man bereits zwischen 30 Euro bis 55 Euro jährlich absichern.
Worauf muss ich bei einer Pferdelebensversicherung achten?
Wenn Du Dich für eine Lebensversicherung entscheidest, solltest Du in jedem Fall prüfen, ob der gewählte Tarif, alle die von Dir gewünschten Leistungen enthält.
Die Versicherungssumme kann maximal den derzeitigen Wert Deines Pferdes betragen. Ist Dein Pferd zum Beispiel durch Turniererfolge oder Körungen im Wert gestiegen, so kannst Du die Versicherungssumme erhöhen. Hierzu benötigt die Versicherung entsprechende Nachweise über die Werterhöhung.
Zudem solltest Du beachten, dass einige Tarife ein Höchstaufnahmealter haben. So kannst Du die dauernde Unbrauchbarkeit zum Beispiel nur bis zu einem maximalen Einstiegsalter von 10 Jahre absichern. Wenn Dein Pferd vor Erreichen des Höchstaufnahmealters versichert wird und es während der Vertragslaufzeit das Höchstaufnahmealter überschreitet, so bleibt es selbstverständlich weiterhin ohne Einschränkungen versichert.
