Was ist die GOT überhaupt?
Die Gebührenordnung für Tierärzte (kurz GOT) regelt, wie viel Tierärzte für ihre Leistungen verlangen dürfen. Sie sorgt für eine rechtliche Grundlage bei der Preisgestaltung und schafft Transparenz für Tierhalter. Jede tierärztliche Leistung hat dabei einen festgelegten Preisrahmen – vom einfachen Gesundheitscheck bis zur aufwendigen Operation.
Die GOT-Novelle im November 2022 – was wurde geändert?
Im November 2022 wurde die GOT umfassend überarbeitet. Es war die erste vollständige Neufassung seit über 20 Jahren – entsprechend deutlich fielen die Änderungen aus:
- Deutliche Anhebung der Gebühren für viele tierärztliche Leistungen
- Einführung neuer Leistungen wie telefonischer oder digitaler Beratung
- Aufnahme bislang nicht erfasster Verfahren, z. B. MRT und CT-Untersuchungen
- Erweiterung und Differenzierung von Leistungspositionen
- Klarere Vorgaben zur Abrechnung von Notdienstzuschlägen und Fahrtkosten
Für Tierhalter: bedeutete das: Tierarztbesuche wurden spürbar teurer – und das bei nahezu allen Tierarten und unabhängig vom Versicherungsstatus.
Auswirkungen auf Tierkrankenversicherungen: Was sich seit 2022 verändert hat
Die GOT-Novelle hat nicht nur das Budget vieler Tierhalter strapaziert – auch die Tierkrankenversicherer standen unter Zugzwang. Hier sind die wichtigsten Entwicklungen, die seither spürbar wurden:
1. Überarbeitung und Anpassung der Tarife
Viele Versicherungsunternehmen mussten ihre bestehenden Tarife grundlegend überarbeiten. Denn viele Erstattungsbeträge reichten nach der GOT-Anpassung nicht mehr aus – besonders bei Behandlungen, bei denen Tierärzte den 2- oder 3-fachen Satz berechnen. Einige Gesellschaften haben darauf reagiert, indem sie:
- Erstattungsgrenzen erhöht oder entfernt haben, um weiterhin marktgerecht zu bleiben
- Bestandskunden aktiv kontaktiert haben, um neue Tarifoptionen anzubieten
- in Einzelfällen bestehende Leistungen eingeschränkt oder neu definiert haben
Was wir allerdings vermehrt beobachten: Beratungen durch Versicherungen oder deren Vertreter erfolgen oft unvollständig. Beim Wechsel in neue Tarife werden Nachteile, Einschränkungen im Kleingedruckten oder reduzierte Leistungen nicht ausreichend thematisiert.
Viele unserer Kunden im Bestand mussten Beitragserhöhungen von bis zu 100 % hinnehmen – insbesondere für ältere Tiere. Auf der Suche nach Einsparpotenzial geraten sie in neue Tarife, die auf den ersten Blick günstiger wirken. Doch Vorsicht: Wer spart, steht im Leistungsfall oft schlechter da.
2. Spürbare Beitragssteigerungen – besonders bei älteren Tieren
Ein besonders brisantes Thema: die massiv gestiegenen Beiträge. Bei Neuabschlüssen, vor allem für ältere Hunde und Katzen, haben sich die Prämien bei vielen Versicherern deutlich erhöht.
In konkreten Zahlen heißt das:
- Bei Hunden über 8 Jahren stiegen die Monatsbeiträge teils um über 100 %
- Auch bei jüngeren Tieren sind zweistellige Steigerungen keine Seltenheit
- Selbstbeteiligungen wurden teilweise eingeführt oder erhöht
Die Folge: Viele Tierhalter überdenken ihre Absicherung oder kündigen – oft ohne Alternative.
3. Strengere Prüfung von Tierarztrechnungen
Parallel zur Beitragserhöhung hat sich bei vielen Versicherern auch das Verhalten bei der Abrechnungskontrolle verändert. Es wird genauer hingeschaut:
- Ob die berechneten GOT-Sätze gerechtfertigt sind (z. B. 2- oder 3-facher Satz)
- Ob Notdienstzuschläge formell korrekt dokumentiert sind
- Ob bestimmte Leistungen im Tarif tatsächlich enthalten sind
In Einzelfällen führt das auch zu Verzögerungen bei der Erstattung – für Tierhalter ist das frustrierend, zumal die Rechnungsbeträge durch die GOT-Novelle oft vierstellig sind.
4. Kündigungen bei „verlustreichen“ Verträgen
Eine weitere Entwicklung: einige Versicherer kündigen Verträge, wenn diese aus ihrer Sicht wirtschaftlich nicht mehr tragbar sind. Häufige Gründe:
- überdurchschnittlich viele Leistungsfälle
- chronisch kranke oder ältere Tiere
- stark gestiegene Behandlungskosten
Auch wenn dies rechtlich zulässig ist, sorgt es bei betroffenen Kunden für großes Unverständnis – besonders, wenn sie jahrelang ohne Leistungsfall versichert waren.
5. Einführung „abgespeckter“ Tarife
Um Neukunden weiterhin attraktive Preise anbieten zu können, setzen manche Versicherer auf neue, schlankere Tarife. Diese zeichnen sich aus durch:
- Begrenzte Leistungen (z. B. Erstattung nur bis zu einem bestimmten Satz der GOT)
- Deckelung von Jahreshöchstbeträgen
- Verzicht auf OP-Leistungen oder Notdienstkosten
Diese Tarife sind auf den ersten Blick günstiger – können im Ernstfall aber zu hohen Eigenbeteiligungen führen. Wer nur auf den Beitrag schaut, spart an der falschen Stelle.