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Frau sitzt mit ihrem Hund auf der Couch und schaut verzweifelt auf ihr Smartphone.

Autor: Oliver Janes

Im Juni 2025 hat die Helvetia Versicherung eine größere Anzahl von Tierkrankenversicherungsverträgen beendet – ohne den betroffenen Bestandskunden ein alternatives Angebot zu unterbreiten. Betroffen sind unter anderem langjährige Versicherte, deren Tiere inzwischen älter oder chronisch erkrankt sind. Für diese Tierhalter ist ein Neuabschluss bei einem anderen Versicherer in der Regel nicht mehr möglich.

Unzufriedenheit bei Kunden

Bei tierversicherung.biz sind davon  248 Verträge betroffen. Das offizielle Schreiben an die Kunden fiel knapp aus und enthielt keine detaillierte Begründung. Statt selbst mit den Versicherten in Kontakt zu treten, verwies der Versicherer auf uns als  betreuenden Makler. Dort sorgte bei uns für eine hohe Zahl an Kundenanfragen. Mangels Informationen konnten wir gar keine Auskunft geben, wir kennen weder Grund der Kündigung, noch haben wir zurzeit Alternativen.

Kündigung statt Anpassung

Unserer Einschätzung nach  hätten Preisanpassungen oder Leistungsänderungen in manchen Fällen eine Alternative zur vollständigen Kündigung sein können. Die ersatzlose Beendigung von Verträgen ohne Vorwarnung wird von uns als schwer nachvollziehbar bewertet.

Forderung nach gesetzlicher Regelung

Das Vorgehen der Helvetia ist kein Einzelfall. Auch andere Versicherer haben in den vergangenen Jahren bestehende Tierkrankenversicherungstarife eingestellt und laufende Verträge gekündigt, wenn diese aus ihrer Sicht wirtschaftlich nicht mehr rentabel waren.
Der Grund: Die Tierkrankenversicherung gilt rechtlich als Sachversicherung. Sie kann vom Versicherer sowohl zum Ablauf als auch im Schadensfall gekündigt werden – ohne besonderen Kündigungsschutz für Bestandskunden.

Tierversicherung.biz sieht  hier den Gesetzgeber in der Pflicht. Wir  fordern, eine Pflicht für Kündigungsschutz für laufende Verträge einzuführen, um Verbraucher vor ersatzlosen Vertragsbeendigungen zu schützen. Solange diese Regelung fehlt, müssen Tierhalter mit der Möglichkeit rechnen, dass ihr Versicherungsschutz auch nach vielen Jahren abrupt endet.

Warum die Tierkrankenversicherung rechtlich eine Sachversicherung ist

Auch wenn viele Verbraucher die Tierkrankenversicherung mit einer privaten Krankenversicherung vergleichen, wird sie juristisch als Sachversicherung eingestuft. Das versicherte „Objekt“ ist in diesem Fall das Tier, nicht die Person des Halters. Daraus ergibt sich, dass Versicherer – ähnlich wie bei einer Hausrat- oder Kfz-Versicherung – das Recht haben, Verträge regulär zum Ablauf oder sogar nach einem Schadensfall zu kündigen. Ein spezieller Kündigungsschutz, wie er in der Krankenversicherung für Menschen gilt, existiert derzeit nicht.

Offener Brief bei LinkedIn bleibt ohne Reaktion

Ein auf LinkedIn veröffentlicher offener Brief an die Helvetia bleibt unbeantwortet. Mittlerweile haben wir an den Vorstand der Helvetia eine Beschwerde eingereicht. Hier bleibt abzuwarten ob man diese beantworten wird.

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