Hundehaftpflicht Listenhunde
Auch der beste Hund ist nicht perfekt
…und wenn mal was zu Bruch geht, bleibt er dennoch für Dich der tollste Hund der Welt.
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Wozu eine Hundehaftpflicht für Listenhunde?
Dein Hund ist für Dich einfach der Beste und es gibt keinen lieberen, süßeren und hübscheren Hund auf der ganzen Welt. Du liebst ihn, egal ob er manchmal Flausen im Kopf hat und dabei den ein oder anderen Schabernack anstellt.
Weiterlesen ...Viele Menschen haben Vorurteile gegenüber bestimmten Hunderassen und machen einen großen Bogen um die "Listenhunde" oder noch schlimmer, sie nennen Sie Kampfhunde.
Aber Du weißt, dass Dein Hund Dein treuster Begleiter ist und immer nur so gut sein kann, wie der Mensch am anderen Ende der Leine ihn erzogen bzw. verzogen hat.
Und weißt Du was? Genau so muss und soll es sein, egal was die Menschen, die Listenhunde nicht mögen, dazu sagen.
Das ist alles versichert
So einfach funktioniert's
Die wichtigsten Fragen zur Hundehaftpflicht für Listenhunde
Wir haben für Dich die häufigsten Fragen rund um die Hundehaftpflicht für Listenhunde beantwortet.
Hundehaftpflicht für Listenhunde – wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Du haftest als Hundehalter für alle Schäden die Dein Hund verursacht. Wenn Dein Hund eine Sache eines Dritten beschädigt oder einen Menschen verletzt, dann haftest Du aus der sogenannten Verschuldungshaftung - Dein Hund hat Schuld an dem eingetretenen Schaden. Was allerdings kaum einer weiß ist, dass Du auch aus der Gefährdung heraus haftest. Gehst Du besipielsweise mit Deinem Hund spazieren und ein Fahrradfahrer erschreckt sich vor Deinem Hund und stürzt, so musst Du für die Behandlung und eventuelle Schadensersatzansprüche aufkommen. In diesem Fall spricht man von der Gefährdungshaftung.
In unseren Hundehaftpflichtversicherungen für Listenhunde sind natürlich beide Haftungsrisiken für Dich abgesichert.
Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung empfehlen wir Dir mindestens eine Deckungssumme in Höhe von 5 Millionen Euro, besser sind 10 Mio EUR. Tarife mit höheren Deckungssummen weichen im Beitrag aber meist nur mit ein paar Euro mehr im Jahr ab und sind somit eine gute Investition in die eigene finanzielle Absicherung.
Brauche ich eine Hundehaftpflicht für meinen Listenhund?
Die Hundehaftpflicht ist für jeden Hundehalter die wichtigste Versicherung, egal ob es sich um einen Listenhund (Kampfhund) oder eine andere Hunderasse handelt. In folgenden Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht Pflicht für die Halter eines Listenhundes: Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Lediglich in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Versicherungspflicht.
Aber auch losgelöst von der Pflicht zur Absicherung Deines Hundes gibt es gute Gründe zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung: Die Hundehaftpflicht schützt Dich vor unvorhersehbaren hohen Kosten die Dir entstehen, wenn Dein Hund einem Dritten einen Schaden zufügt. Hast Du keine Hundehaftpflicht abgeschlossen, befreit Dich das nicht von den Forderungen des Geschädigten, ganz im Gegenteil: Du haftest dann mit Deinem gesamten Privatvermögen und das in voller Höhe.
Ab wann sollte ich eine Hundehaftpflicht für meinen Listenhund abschließen?
Wenn Du Dich für einen Hund entschieden hast, solltest Du Dir frühzeitig Gedanken um eine entsprechende Hundehaftpflicht speziell für Listenhunde (Kampfhunde) machen. Diese sollte ab dem Zeitpunkt gelten, wo Dein neues Familienmitglied bei Dir einzieht. Idealerweise also ab dem Tag, wo Du Deinen Hund abholst. Denn ab diesem Zeitpunkt bist Du Halter des Hundes und von nun an für alle Schäden, die Dein Vierbeiner anstellt, haftpflichtig zu machen. Du kannst Deine Versicherung bei uns gerne im Vorfeld beantragen und den Versicherungsbeginn auf einen von Dir gewählten Tag legen. Wenn Du Fragen hast, dann wende Dich gerne an unser Team - wir freuen uns auf Dich und Dein neues Familienmitglied.
Wer zahlt wenn ich keine Haftpflicht für meinen Kampfhund habe?
Wie bei jedem Hund, egal ob Listenhund oder nicht, ist die Haftung des Tierhalters gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch, genauer gesagt im Paragraphen §833 „Haftung des Tierhalters“ geregelt: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
Richtet Dein Hund nun einen Schaden an und Du hast im schlimmsten Fall keine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen, dann haftest Du mit Deinem gesamten Privatvermögen - und das in unbegrenzter Höhe. Um dies zu vermeiden, sichere Deinen Hund rechtzeitig mit einer Hundehaftpflicht ab, dann kannst Du ganz entspannt Eurer gemeinsamen Zukunft entgegensehen. Einen Leistungsüberblick kannst Du Dir in unseren Vergleichstabellen verschaffen und bei speziellen Fragen hilft Dir unser Team sehr gerne auch telefonisch oder per Mail weiter.
Welche Schäden übernimmt die Haftpflicht für Listenhunde?
Die Hundehaftpflicht kommt für alle Schäden auf, für die Du als Hundehalter haftpflichtig zu machen bist. Egal ob etwas im Spiel zu Bruch geht, oder Dein Hund in eine Beißerei verwickelt wird - Deine Versicherung kommt für den entstandenen Schaden auf. Es sind manchmal die ganz harmlosen Dinge im Leben, die aber kostspielig enden können. Deine Freundin kommt zu Besuch und Dein Hund ist außer sich vor Freude über den gern gesehenen Gast. Er springt an Deiner Freundin hoch und bleibt mit der Kralle an der neuen Lederjacke hängen. Deine Freundin wird Deinem Hund jetzt hoffentlich nicht böse sein, aber eine neue Jacke möchte sie wahrscheinlich trotzdem haben.
Dein Hund ist in eine Beißerei verwickelt. Er bellt einen Fahrradfahrer an der sich erschreckt und stürzt. Vor lauter Freude springt Dein Hund das Auto des Bekannten an um ihn zu begrüßen und schon ist der Lack verkratzt. Dein Hund sieht eine Katze auf der gegenüberliegenden Straßenseite, rennt los und verursacht einen Verkehrsunfall oder aber er funktioniert im Urlaub das Ferienhaus zum Hundespielplatz um. Kurz gesagt: Die Versicherung leistet, wenn Dein Hund einem Dritten einen Schaden zufügt, für den Du als Hundehalter haftbar gemacht werden kannst.
Egal wie gut erzogen Dein Liebling ist, Du wirst nicht verhindern können, dass er mal einen Schaden verursacht. Vielleicht trifft ihn gar keine Schuld. Das spielt jedoch keine Rolle, denn Du haftest allein aus der Gefahr raus, dass Dein Hund anwesend ist. Damit Du im Schadensfall bestens versorgt bist, findest Du bei uns umfangreiche Tarife mit hohen Deckungssummen und fairen bezahlbaren Beiträgen.
In unserem Tarifvergleich kannst Du alle Leistungen miteinander vergleichen und den für Dich passenden Tarif auswählen.
Warum gibt es eine spezielle Hundehaftpflicht für Listenhunde?
Die Hunde der sogenannten "gefährlichen Rassen" werden leider immer noch nicht von allen Versicherungsgesellschaften abgesichert. Jede Versicherungsgesellschaft kann eine eigene Ausschlussliste definieren, von Hunderassen die sie nicht versichern möchten. Gerade die Hunderassen, die früher als Kampfhunde bezeichnet wurden, sind hiervon betroffen.
Folgende Rassen sind davon am häufigsten betroffen: American Pittbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Miniatur-Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Pitbull-Terrier, Rottweiler, Staffordshire-Bulltierrer und Tosa Inu.
In unserer Hundehaftpflicht gibt es keine Rassenunterschiede, wir versichern auch diese Hunderassen ohne Einschränkungen und kein Hund wird aufgrund seiner Rasse diskriminiert. Wir freuen uns auf Dich und Deinen vierbeinigen Begleiter.
Wie verhalte ich mich bei einem Haftpflichtschaden?
Im Fall der Fälle, also wenn Dein Hund einem Dritten einen Schaden zugefügt hat, dann solltest Du Dir unbedingt die Kontaktdaten des Geschädigten geben lassen.
Im Anschluss meldest Du den Schadensfall schnellstmöglich bei uns und wir werden Deine Versicherung entsprechend informieren. Hierzu stehen Dir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Du kannst den Schaden schnell und unkompliziert über unser Online-Schadensformular melden. Auf Wunsch lassen wir Dir die entsprechenden Unterlagen selbstverständlich auch gerne per E-Mail oder auf dem Postweg zukommen.
Wir wissen wie aufgeregt man in solch einer Situation ist und wie schnell man dabei einen Fehler macht oder etwas vergisst. Wenn Du unsicher bist oder spezielle Fragen hast, dann zögere nicht und ruf uns an. Dafür sind wir da und wir helfen Dir sehr gerne bei der ein oder anderen Fomulierung.
Was ist besser - Hundehaftpflicht mit oder ohne Selbstbeteiligung?
Die Frage kann man nicht für alle Hundehalter einheitlich beantworten - es kommt hier auf Dich und "Deinen Geschmack" an.
Wenn Du eine Selbstbeteiligung vereinbarst, dann zahlst Du diesen Betrag bei jedem Schadensfall selber. Hast Du also eine Selbstbeteiligung von 150,- EUR vereinbart, dann zahlst Du einen Kleinstschaden von 50,- EUR direkt selber ohne ihn Deiner Versicherung zu melden. Hat Dein Hund aber einen großen Schaden angerichtet, dann zahlst Du nur die ersten 150,- EUR und den Rest übernimmt Deine Versicherung.
Ist Dir das zu kompliziert, oder möchtest Du eine Rund-um-Sorglos Versicherung haben, dann wähle einen Tarif ohne Selbstbeteiligung und Deine Versicherung kommt vom ersten Euro komplett für alle Schäden auf.