Privathaftpflicht ÖD Premium Ü50
Exklusiv für Personen im öffentlichen Dienst
€ 10.000.000,- oder € 50.000.000,- pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
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Single- oder Familienhaftpflicht
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mit € 150,- oder ohne Selbstbeteiligung
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viele Mehrleistungen für den Tierhalter
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künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Vertragsbestandteil
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Neuwertentschädigung für 12 Monate alte Sachen bis € 3.000,-
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erlaubte, artgerechte Haltung von wilden Tieren im eigenen Haushalt
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Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis zu 1 Jahr
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Zusatzhaftpflicht für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland (Mallorcapolice)
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Leistungs-Garantie: Bietet ein anderer in Deutschland tätiger Versicherer Leistungen an, die über diesen Vertrag nicht versichert sind, so leistet Ihre Haftpflicht trotzdem, wenn eine Haftung gegeben ist
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Versicherter Personenkreis Familienhaftpflicht
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Versicherungsnehmer selber
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Ehepartner
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unverheirateter Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
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unverheiratete, minderjährige Kinder (auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder)
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unverheiratete, volljährige Kinder während der Ausbildung (auch wenn keine häusliche Gemeinschaft besteht)
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Elternteil in häuslicher Gemeinschaft
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im Haushalt lebende, dauerhaft pflegebedürftige Personen (mindestens Pflegestufe 1)
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vorübergehend in den Familienverbund eingegliederte, unverheiratete Personen (z.B. Aupair, Austauschschüler)
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minderjährige Übernachtungsgäste
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Notfallhelfer
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Kinder, Eltern, Großeltern, auch wenn diese von der häuslichen Gemeinschaft in eine Pflegeeinrichtung umziehen
Versicherter Personenkreis Singlehaftpflicht
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Versicherungsnehmer selber
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Notfallhelfer
Mehrleistungen für den Tierhalter
Sofern Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht, ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers eingeschlossen:
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als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde
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als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Pferde
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als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde
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als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken
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als Halter des eigenen Blindenhundes
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als Halter von wilden Kleintieren einschließlich der Kosten für das Wiedereinfangen zur Abwehr öffentlicher Gefahren
Ansprüche der Halter und Eigentümer von Tieren und Fuhrwerken sind nicht mitversichert.
Schlüsselschäden
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Verlust fremder, privater Schüssel und Codekarten
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Verlust von beruflichen Schlüsseln bis € 100.000,-
Auslands- und Urlaubsschutz
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zeitlich unbegrenzte weltweite Auslandsaufenthalte
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Kaution bei Auslandsschäden in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein bis € 250.000,-
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Zusatzhaftpflicht für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland (Mallorcapolice)
Mietsachschäden
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Mietsachschäden von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Wohnräumen und Räumen in Gebäuden
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Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Inventar) in gemieteten Unterkünften
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Schäden an beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet, geliehen wurden
Heim und Haus
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Sachschäden durch allmähliche Einwirkung u.a. von Rauch, Ruß, Staub und Feuchtigkeit
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Schäden durch Heizöltank (ohne Einschränkung des Fassungsvermögens) für das selbstbewohnte Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus
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gesetzliche Haftpflicht als Inhaber - ohne Vermietung - eines Einfamilienhauses, eines Zweifamilienhauses oder eines Mehrfamilienhauses (sofern eine Wohnung selbst genutzt wird), einer oder mehreren Wohnungen, Ferienwohnungen, eines Wochenendhauses, eines Kleingartens inkl. Laube, eines unbebauten Grundstücks bis 10.000 qm in der EU und der Schweiz
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gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung eines Einfamilienhauses oder einer Doppelhaushälfte, eines Ferien-/Wochenendhauses oder einer Ferienwohnung, von Einliegerwohnungen und Eigentumswohnungen, einzelner Wohnräume, von Zimmern an Urlauber (sofern nicht mehr als 8 Betten abgegeben werden und kein Ausschank gemäß Gaststättengesetz erfolgt), einzelner Räume zu gewerblichen Zwecken sowie einer Garage und Stellplätze innerhalb der EU und Schweiz
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Abwasserschäden
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Verkehrssicherungspflicht aus dem Besitz von Photovoltaikanlagen und Solaranlagen inklusive der Einspeisung des Stroms ins öffentliche Stromnetz
Versicherte Tätigkeiten
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Tätigkeit als Tagesmutter (auch gegen Entgelt)
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unentgeltliche Freiwilligenarbeit oder ehrenamtliche (nicht hoheitliche) Tätigkeit auf Grund sozialen Engagements
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Aufsichtspflicht über fremde Kinder
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Teilnahme an Betriebspraktika inklusive Schäden an Lehrgeräten, die sich in der Schule, der Universität, der Fach- oder Betriebsakademie befinden. Befinden sich die Lehrgeräte in der Obhut des Versicherungsnehmers ist die Erstattung auf € 5.000,- begrenzt (maximal € 10.000,- je Versicherungsjahr) und es gilt eine Selbstbeteiligung von € 100,- je Schadensfall
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus selbstständigen nebenberuflichen Tätigkeiten, die im Gesamtumsatz – einzeln oder in ihrer Gesamtheit – im vorangegangenen Versicherungsjahr € 12.000,- nicht überschritten haben und im laufenden Versicherungsjahr bei einer zeitanteilmäßigen Vorausberechnung nicht überschreiten werden, für die folgenden Tätigkeiten:
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Erteilen von Musik- und Nachhilfeunterricht, Mal-, Bastel- und Handarbeitskurse
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Flohmarkt- und Basarverkauf
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Änderungsschneiderei
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Call-Center-Tätigkeit im werbenden Bereich
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Umfragetätigkeiten für Meinungsforschungsinstitute
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Daten- und Texterfassung
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Verteilung von Zeitschriften und Werbeprospekten
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Mitwirkung an Karnevalsveranstaltungen
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Erteilung von Fitnessunterricht / Sportunterricht
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Vertrieb von Kosmetik, Kerzen, Schmuck, Reinigungsartikel, Geschirr, Kochgeräten, Dessous und Ehehygieneartikeln
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Erstellung und Vertrieb von Handarbeiten / Geschenkartikeln
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Gästeführungen
Kraftfahrzeuge und Sportgeräte
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Schädigung Dritter beim Be- und Entladen von Kfz bis € 10.000,-
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Schadenfreiheits-Rabattverlust in der Kfz-Haftpflichtversicherung (bis 5 Jahre) bei Schäden mit fremden geliehenen Kfz
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Schäden am fremden Kfz durch Betankung mit falschem Kraftstoff bis € 2.000,- (Selbstbeteiligung € 150,-)
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Schäden durch Kraftfahrzeuge bis maximal 6 km/h (z.B. motorbetriebene Rollstühle, Kinderfahrzeuge, Golfwagen)
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Schäden durch nur auf nichtöffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf Höchstgeschwindigkeit
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Schäden durch Kfz-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nichtöffentlichen Wegen und Plätzen verkehren
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Schäden durch selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis maximal 20 km/h (z.B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte)
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Schäden durch eigene und fremde Wassersportfahrzeuge ohne Motor (auch Wind- und Kitesurfbretter und Wakeboards)
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Schäden durch gelegentlichen Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge mit einer Motorstärke bis 80 PS / 59 kW
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Schäden durch den Gebrauch eigener Wassersportfahrzeuge mit einer Motorstärke bis 15 PS / 11 kW
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Schäden durch den Besitz und Gebrauch eigener Segelboote bis 20 qm Segelfläche (auch mit Hilfsmotor bis 15 PS / 11 kW)
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Schäden durch ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge
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bis zu 3 ferngelenkte, nicht zulassungspflichtige Flugmodelle bis zu einer Startmasse von nicht mehr als 25kg
Erweiterte Vorsorge
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Bietet ein anderer in Deutschland tätiger Versicherer Leistungen an, die über diesen Vertrag nicht versichert sind, so leistet die Versicherung trotzdem, wenn eine Haftung gegeben ist. Der entsprechende Tarif muss allgemein zugänglich sein. Diese Garantie gilt nicht für Schadensfälle durch berufliche, gewerbliche oder versicherungspflichtige Risiken, Vorsatz, vertragliche Haftung oder Asbest, für Eigenschäden und Schäden die im Ausland vorkommen. Es muss eine gesetzliche Haftung vorliegen.
Weitere Leistungen
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1 Jahr Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
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Ausfalldeckung für Schadensersatzforderungen ohne Mindestschadenhöhe ist mitversichert (inkl. vorsätzlich herbeigeführter Personen- oder Sachschäden (Gewaltopferschutz) sowie Schäden aus dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges durch den Schädiger)
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Schadensersatzrechtsschutz bis € 150.000,- (Mindeststreitwert € 2.500,-)
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Schäden durch elektronischen Datenaustausch bzw. Internetnutzung
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Schäden in Verbindung mit Gefälligkeitshandlungen
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gesetzliche Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers oder von Arbeitskollegen für Sachschäden bis € 10.000,-
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versehentliche Obliegenheitsverletzungen bleiben folgenlos, wenn diese unverzüglich nachgeholt werden, sobald das Versehen erkannt wird
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Neuwertentschädigung für Sachen mit einem Anschaffungswert bis zu € 3.000,--
Risikoträger
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal
Versicherungsbedingungen
ab € 4,57* pro Monat
* Wir haben den Beitrag aus Vergleichsgründen als Monatsbeitrag dargestellt. Der tatsächliche Zahlbeitrag kann infolge von Rundungen und aufgrund des gewählten Zahlungsintervalls abweichen.
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