Pferde Rund um Sicher Premium
Das edle Quartett
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Pferdehaftpflicht mit € 10.000.000,- pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
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Pferde OP Versicherung zum 2-fachen Satz der Gebührenordnung mit freier Tierarztwahl und ohne absolute Leistungshöchstgrenzen
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Reiterunfallversicherung für alle Reiter Ihres Pferdes
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Pferdehalterrechtsschutz
Das Paket ohne Liste versicherter Operationen
Klicken Sie auf »mehr erfahren«, um weitere Details zu diesem Tarif zu erfahren.
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Pferdehaftpflicht
Halten und Führen des Pferdes
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Reiten mit ungewöhnlichen Zäumungen, Sätteln oder ohne Sattel - inklusive gebissloser Zäumungen sowie reiten im Damensattel
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Reiten ohne Helm
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Offen- und Laufstallhaltung
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keine Vorschriften seitens der Versicherung zur Zaunhöhe und Zaunbeschaffenheit
Aktivitäten mit dem Pferd
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Teilnahmen an Turnieren, Rennen sowie Wander- und Distanzritten (inklusive dem entsprechenden Training hierfür)
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Teilnahme nicht in gewerblicher Weise zur Erzielung eines wirtschaftlichen Gewinns erfolgt
Fremdreiter und Reitbeteiligungen
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Haftpflichtansprüche von Dritten gegen Fremdreiter und Reitbeteiligungen
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Haftpflichtansprüche von Fremdreitern und Reitbeteiligungen gegen den Versicherungsnehmer
Auslands- und Urlaubsschutz
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vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einer Dauer von 1 Jahr (außer USA und Kanada)
Deckakt und Fohlen
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Fohlen der versicherten Stute bis zum Alter von 12 Monaten
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gewollter und ungewollter Deckakt
Mietsachschäden
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Mietsachschäden an gemieteten Stallungen sowie an gemieteten Reithallen und am Offenstall
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Schäden an gemieteten Boxen mit einer Selbstbeteiligung von € 150,-
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Schäden an geliehenen und gemieteten Pferdeanhängern mit einer Selbstbeteiligung von 20 %, mind. € 150,-
Eigene Schäden
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Die Erstattung für eigene Schäden ist nicht die eigentliche Aufgabe der Tierhalterhaftpflicht.
Unter bestimmten Voraussetzungen leistet dieser Tarif dennoch:
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Versicherungsschutz besteht für den Ausfall von berechtigten und festgestellten Forderungen gegenüber Dritten, bei denen die Durchsetzung gescheitert ist, ab einer Mindestschadenshöhe von € 2.500,-. Der Schadenverursacher muss zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles seinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Tierhalterhaftpflicht ist in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadensersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der Tierhalterhaftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers hätte.
Weitere Ausführungen hierzu sind in den Versicherungsbedingungen zu finden.
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Pferde OP Krankenversicherung
Aufnahmealter
Kostenübernahme
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Versicherungsschutz besteht gemäß der deutschen Gebührenordnung für Tierärzte in der jeweils gültigen Fassung für veterinärmedizinisch notwendige Operationen des versicherten Pferdes wegen einer Krankheit oder eines Unfalls
100% bis zum 2-fachen Satz der Gebührenordnung für:
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Operationskosten inklusive Medikamente mit Ausnahme von Kastration/Sterilisation, Zahnkorrekturen, Zahnersatz sowie Zahn- und Kieferanomalien und deren Folgen
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letzter Untersuchungstag vor der Operation
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Nachbehandlung und verordnete Arzneimittel bis 10 Tage nach dem Operationstag (während der Vertragslaufzeit)
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pauschale Unterbringungskosten in einer Tierklinik mit € 25,- pro Tag im Rahmen der Nachbehandlung
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bildgebende Verfahren (z.B. Röntgen) sind unbegrenzt versichert
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regenerative Therapien (z.B. IRAP, RPR, Stammzellen) bis € 1.000,- je Operation
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Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen bis € 1.500,- für den Tag des chirurgischen Eingriffs
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Einschluss des Narkoserisikos, d.h. verstirbt das Pferd während der Narkose einer versicherten Operation, bevor der Tierarzt mit dem Eingriff beginnt, werden die Kosten übernommen
Wartezeiten
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nur 7 Tage Wartezeit bei Bauchhöhlenoperationen (Kolik)
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3 Monate allgemeine Wartezeit
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12 Monate bei Gelenkchipoperationen
Nach Ablauf der Wartezeit sind Gelenkchipoperationen auch dann versichert, wenn diese bereits bei Antragsstellung bekannt waren und angegeben wurden.
Nicht versicherte Kosten und Aufwendungen
Der Versicherer regelt in den Bedingungen Leistungsausschlüsse. Wir haben ergänzend zu den Bedingungen die für uns Wichtigsten aufgeführt:
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Diagnose und Behandlung angeborener Fehlentwicklungen und deren Folgen
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Zahnersatz (Prothetik), Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien, Diastasenbehandlungen und -füllungen
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physiotherapeutische Behandlungen (Laufband, Aquatrainer)
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Kastration und Sterilisation
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Hufbeschlag
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Eigenbehandlungen, Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und Eltern
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Transportkosten für das Pferd
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Diätfutter und Ergänzungsfuttermittel
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Hufabszesse / Hufgeschwür
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wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen
Auslands- und Urlaubsschutz
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Versicherungsschutz besteht ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland
Begriffserläuterung
Versicherungsfall
Veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Pferdes wegen einer Krankheit oder eines Unfalls
Operation
Ist ein veterinärmedizinisch notwendiger chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Pferdes unter Vollnarkose/Standnarkose zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes. Hierbei muss die Haut und das darunter liegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden.
Krankheit
Der Begriff wird in den Bedingungen nicht weiter definiert
Unfall
Ist ein ungeplantes Ereignis, welches plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Pferdes einwirkt und eine körperliche Schädigung verursacht
GOT
Abkürzung für Gebührenordnung für Tierärzte, welche die Grundlage für Tierarztrechnungen ist. Unter 1-fach, 2-fach und 3-fach versteht man den Abrechnungsfaktor des Tierarztes.
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Reiterunfallversicherung
Versicherungssummen
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€ 175.000,- bei Vollinvalidität
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€ 10.000,- bei Tod innerhalb von 6 Monaten infolge eines Unfalls
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€ 5.000,- für Such- oder Rettungseinsätze für Pferd und Reiter
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€ 2.500,- für unfallbedingte kosmetische Operationen
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€ 1.000,- Sofortleistung bei einem Wirbelbruch
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€ 250,- monatliche Unfallrente ab 50 % Invalidität
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€ 100,- Einmalleistung nach ambulanter Operation
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€ 10,- Krankenhaustagegeld für unbegrenzten Aufenthalt
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€ 10,- Tagegeld für die Versorgung des Pferdes bis 10 Tage
Weitere Ausführungen hierzu sind in den Versicherungsbedingungen zu finden.
Versicherter Umgang mit dem Pferd
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Reiten des Pferdes
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Auf- und Absitzen
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Führen des Pferdes
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Pflege und Versorgung des Pferdes
Versicherte Personen
Alle Reiter sind in der Freizeit beim Umgang mit Ihrem Pferd versichert:
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Reitbeteiligungen
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Fremd- und Gastreiter
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Familienangehörige
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Freunde
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Sie selber
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Pferdehalterrechtsschutzversicherung
Versicherungssumme
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€ 500.000,- Versicherungssumme
Versicherungsschutz bis zur Versicherungssumme besteht in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira. Weltweiter Schutz nur für Schadenersatzrechtsschutz bis zu einem Höchstbetrag von € 30.000,- bei einem max. 6-wöchigen Auslandsaufenthalt.
Versicherte Leistungen
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Der Pferdehalterrechtsschutz ist eine Subsidiärdeckung, die nur ersatzweise leistet. Sie kann in Anspruch genommen werden wenn keine andere Rechtsschutzversicherung leistet.
Mit 3 Monaten Wartezeit sind mitversichert:
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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für den privaten Bereich für Streitwerte ab € 100,-
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Steuerrechtsschutz vor Gerichten
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Verwaltungsrechtsschutz
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Erstberatungsrechtsschutz als Opfer einer Gewalttat
Ohne Wartezeiten sind mitversichert:
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Strafrechtsschutz
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Schadensersatzrechtsschutz für Streitwerte ab € 100,-
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Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
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Risikoträger und Bedingungen
Risikoträger
Uelzener Allgemeine Versicherungsgesellschaft a.G.
Veerßer Str. 65/97
Postfach 2163, 29511 Uelzen
Versicherungsbedingungen
ab € 41,33* pro Monat für das erste Pferd
Bei Absicherung von mehreren Pferden erhalten Sie einen Rabatt von 10%!
* Wir haben den Beitrag aus Vergleichsgründen als Monatsbeitrag dargestellt. Der tatsächliche Zahlbeitrag kann infolge von Rundungen und aufgrund des gewählten Zahlungsintervalls abweichen.
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