Zwei Kinder und Mutter von Rottweiler verletzt

Derzeit steht erneut ein Fall vor Gericht, der sich mit der von Kampfhunden angeblich ausgehenden Gefahr beschäftigt. Im Mai 2009 wurden in Niedersachsen eine Frau und ihre beiden zwei und fünf Jahre alten Töchtern von zwei Rottweilern angefallen und schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft der Halterin fahrlässige Körperverletzung vor. Durch diesen Angriff wurde die Debatte um eine Verschärfung des Hundegesetzes erneut entfacht.

Selbst wenn man von der Kontroverse der Kampf- beziehungsweise Listenhunde absieht und von weitaus leichteren Schäden ohne resultierende Verletzungen ausgeht, ist die gesetzliche Sachlage ganz klar: Tierhalter haften zu 100% für Schäden, die ihr Tier verursacht – auch ohne eigenes Verschulden!

Wir von www.tierversicherung.biz wissen, dass sich die enorme Bedeutung einer Tierhaftpflichtversicherung nicht von der Hand weisen lässt: Nachdem die Haftpflicht von Tierhaltern im BGB verankert und in manchen Bundesländern bereits gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte kein Tierhalter auf eine solche Risikovorsorge verzichten. Denn dies könnte im Schadensfall enorm teuer werden.

Allerdings gibt es für Halter von sogenannten Listenhunden einige Probleme, die den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung erschweren: Viele Versicherungsgesellschaften bieten Ihre Produkte nicht für Kampfhunde an. Wir von tierversicherung.biz denken, dass gerade diese Tiere versichert sein sollten. Aus diesem Grund befindet sich eine Hundehaftpflicht für alle Rassen in unserem Sortiment. Jeder Tierhalter sollte nach unserer Meinung die Möglichkeit haben sich vor finanziellen Risiken zu schützen!

  1. http://www.tierversicherung.biz/hundeversicherung/hundehaftpflicht_alle_rassen.php
  2. http://www.tierversicherung.biz/hundeversicherung/hundehaftpflicht_ab_40.php
  3. http://www.tierversicherung.biz/hundeversicherung/hundehaftpflicht.php
 

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