Jeder Reitverein benötigt eine Vereinshaftpflichtversicherung. Über die Vereinshaftpflicht für einen Reitverein ist die Durchführung von Turnieren und Veranstaltungen versichert aber auch interne Veranstaltungen, wie z.B. eine Mitgliederversammlung oder Vereinsfeiern.
Versichert sind Veranstaltungen des Vereins, wie z.B.:
Mitgliederversammlungen
Vereinsfestlichkeiten
Interne Wettbewerbe
Offene Wettbewerbe
Reit- und Fahrveranstaltungen
Rennen
Turniere
Wettreiten
Schlepp- und Schnitzeljagden
versichert ist ebenfalls die gesetzliche Haftpflicht des Vereins als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich dem Vereinszweck dienen!
versichert ist auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht
der Mitglieder des Vorstandes und der von ihm beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft
sämtlicher übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Interesse und für Zwecke des versicherten Vereins bei Vereinsveranstaltungen
sämtlicher übrigen Angestellter und Arbeiter für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtung für den Versicherungsnehmer verursachen
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