| Inklusive |
- Versichert sind Veranstaltungen des Vereins, wie z.B.:
- Mitgliederversammlungen
- Vereinsfestlichkeiten
- Interne Wettbewerbe
- Offene Wettbewerbe
- versichert ist ebenfalls die gesetzliche Haftpflicht des Vereins als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich dem Vereinszweck dienen!
- versichert ist auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht
- der Mitglieder des Vorstandes und der von ihm beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft
- sämtlicher übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Interesse und für Zwecke des versicherten Vereins bei Vereinsveranstaltungen
- sämtlicher übrigen Angestellter und Arbeiter für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtung für den Versicherungsnehmer verursachen
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