Haftpflicht Katzenpension
nur reine Katzenhaltung möglich
€ 15.000.000,- pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Tierpension für Katzen mit bis zu 5 Katzen in der gleichzeitigen Betreuung (Erweiterungen sind möglich)
- Schäden an den Pensionskatzen sind mitversichert
- Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Vertreters der Tierpension
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Pensionsgelände
Schäden an den Pensionskatzen
Versicherte Personen
Erweiterung der Anzahl der Katzen
Versicherungsbedingungen
€ 10,09 pro Monat


