« zurück zur Übersicht

Haftpflicht Katzenpension

nur reine Katzenhaltung möglich


€ 15.000.000,- pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

  • Tierpension für Katzen mit bis zu 5 Katzen in der gleichzeitigen Betreuung (Erweiterungen sind möglich)
  • Schäden an den Pensionskatzen sind mitversichert
  • Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Vertreters der Tierpension

  Klicken Sie auf »mehr erfahren«, um weitere Details zu diesem Tarif zu erfahren.

Pensionsgelände

Schäden an den Pensionskatzen

Versicherte Personen

Erweiterung der Anzahl der Katzen

Versicherungsbedingungen

 

€ 10,09 pro Monat

« zurück zur Übersicht