Reiterunfallversicherung Janitos

 

Wir von tierversicherung.biz haben uns auf die Absicherung von Tieren und deren Haltern spezialisiert. An dieser Stelle möchten wir Ihnen die Reiterunfallversicherung Janitos vorstellen:
 
Diese Versicherung bieten wir in verschiedenen Varianten an. Auf diese Weise können wir das Produkt an die individuellen Ansprüche unserer Kunden anpassen. Alle Varianten haben die Gemeinsamkeit, dass die körperliche Schäden rund um den Reitvorgang abdecken. Schließlich ist das Spektrum der Gefahren recht groß: Nicht nur beim Reiten selbst, sondern auch beim Auf- und Absteigen sowie bei der Pflege und der Fütterung können Unfälle geschehen.
 
Die verschiedenen Varianten der Reiterunfallversicherung Janitos unterscheiden sich jedoch nicht nur in den wählbaren Leistungen, sondern auch darin wer versichert ist. Als alleiniger Nutzer eines Pferdes, ist eine namentliche Reiterunfallversicherung empfehlenswert. Sie kommt einer privaten Unfallversicherung gleich – ist in ihren Beiträgen aber zumeist günstiger. Sie schützt folglich eine einzige Person vor den finanziellen Risiken eines Unfalls.
 
Daneben ist auch die Absicherung aller Reiter eines Pferdes möglich. Dies ist vor Allem von Vorteil, wenn mehrere Personen mit dem Pferd in Berührung kommen oder Fremdreiter beteiligt sind.

Bei einer normalen Reiterunfallversicherung sollten mindestens folgende Leistungen inbegriffen sein:
 
  • Alle Reiter Ihres Pferdes sollten versichert sein inklusive:
    • Reitbeteiligungen
    • Fremd- und Gastreiter
    • Familienangehörige
    • Freunde
    • Verwandte
  • Auf- und Absitzen sollte mitversichert sein!
  • Führung des Pferdes am Zügel sollte mitversichert sein!
  • Voller Versicherungsschutz bei Pflege und Versorgung des Pferdes sollte garantiert sein!
  • Teilnahme an Reitturnieren sollte mitversichert sein!
  • Teilnahme am Reitunterricht mit diesem Pferd sollte mitversichert sein!
  • Es sollte auch Versicherungsschutz für die durch einen Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) bestehen, falls die Erkrankung frühestens 15 Tage nach Beginn oder spätestens 15 Tage nach Erlöschen des Versicherungsvertrages ausbricht.
  • Es sollte ferner Versicherungsschutz bestehen, falls ein Unfall durch einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall verursacht wurde.
 
Da die Versicherung jedoch nicht bei der gewerblichen Nutzung Ihres Pferdes leistet, bietet tierversicherung.biz einen gesonderten Produktbereich zur Übersicht!

 

Sollten Sie Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, rufen Sie uns einfach an: 02233/99076050 – Wir freuen uns auf Sie!