Tarife der Pferdekrankenversicherung
Damit Du immer das Beste für Dein Pferd geben kannst
... und Du Dir nicht auch noch Sorgen um Dein Portemonnaie machen musst.
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Wozu eine Pferdekrankenversicherung?
Du liebst Dein Pferd genauso, wie jedes andere Familienmitglied und „Nicht-Pferdehalter“ halten Dich zwar für verrückt, aber das ist Dir egal – und weißt Du was, uns auch!
Weiterlesen ...Mit unserer Pferdekrankenversicherung kannst Du es Dir leisten, immer das Beste für Dein Pferd zu geben. Denn seien wir doch mal ehrlich, wenn es dem Pferd schlecht geht, leiden wir mit ihm und würden unser letztes Hemd geben, damit es ihm wieder besser geht.

Pferdekrankenversicherung

Das ist alles versichert
So einfach funktioniert's
Die wichtigsten Fragen zur Pferdekrankenversicherung
Wir haben für Dich die häufigsten Fragen rund um die Pferdekrankenversicherung beantwortet.
Was übernimmt eine Pferdekrankenversicherung?
Wie für uns Menschen gibt es auch für Dein Pferd eine Krankenversicherung. Auf der einen Seite gibt es eine Pferde OP Versicherung, welche ein Teilbereich der Pferdekrankenversicherung ist und die Kosten infolge von Operationen erstattet. Auf der anderen Seite gibt es aber auch eine komplette Krankenversicherung. Hier werden natürlich auch Operationskosten übernommen aber darüber hinaus auch noch die Kosten für „normale“ ambulante Behandlungen. Eine Kolik inklusive einer möglichen Operation ist hier genauso versichert wie der Besuch Deines Tierarztes im Stall, wenn Dein Pferd sich unwohl fühlt oder es einfach nur bestimmte Medikamente oder Arzneimittel benötigt. Es sind noch Vorsorgemaßnahmen wie z.B. Kosten für Impfungen enthalten bzw. Du erhältst pro Jahr einen entsprechenden Zuschuss. Unser Tipp: Prüfe den Einschluss einer Selbstbeteiligung! Oft ist es ratsam eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Es gibt zwei Stufen der Selbstbeteiligung, die Dir spürbar die Prämie senkt.
Können auch ältere Pferde in der Pferdekrankenversicherung versichert werden?
Ja, in der Pferdekrankenversicherung können Pferde jeden Alters versichert werden. Online ist der Abschluss bis 24 Jahre möglich, ältere Pferde können bei uns angefragt werden.
Kann man die Pferdekrankenversicherung von der Steuer absetzen?
Private Pferdehalter können die Beiträge für die Pferdekrankenversicherung leider nicht steuerlich absetzen. Lediglich die Beiträge zur Pferdehaftpflicht sind steuerlich absetzbar. Anders sieht es jedoch für gewerbliche Pferdehalter aus. Nutzt Du Dein Pferd zu gewerblichen Zwecken und verdienst damit Dein Lebensunterhalt? Hier solltest Du auf jeden Fall prüfen, ob Du die Beiträge zur Pferdekrankenversicherung nicht im Rahmen Deiner Betriebsausgaben absetzen kannst.
Übernimmt die Pferdekrankenversicherung die Kosten für Impfungen?
Ja, die Kosten für Impfungen sind in der Pferdekrankenversicherung enthalten. Pro Versicherungsjahr erhältst Du 500 Euro für Impfungen, Wurmkuren und andere Vorsorgemaßnahmen.
Was kostet eine Pferdkrankenversicherung im Monat?
Die Beitragsermittlung erfolgt durch Eingabe der Rasse, es gibt rassenabhängig unterschiedliche Beiträge. Daneben sind die Beiträge abhängig vom Wohnort. Es gibt in Abhängigkeit von der PLZ unterschiedliche Beiträge
Du hast die Wahl ob Du einen Tarif ohne Selbstbeteiligung wünschst oder ob Du eine Selbstbeteiligung von 500Euro bzw. 1000 Euro pro Jahr vereinbarst. Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto geringer ist der monatliche Beitrag. Unser Tipp: Wähle auf jeden Fall eine Selbstbeteiligung! Auch wenn Du diese voll ausschöpfst und gedanklich auf den Monatsbeitrag dazurechnest, so ist es für Dich meist günstiger. Berechne am besten jetzt direkt Deinen Beitrag – mit nur wenigen Klicks erhältst Du Deinen Vorschlag. Gerne kannst Du aber auch unseren Beratungsservice in Anspruch nehmen. Unser Team bestehend aus Versicherungsexperten und Tiermedizinern freut sich auf Dich.
Gibt es eine Pferdekrankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung?
Nein, eine Pferdekrankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es auf dem deutschen Versicherungsmarkt nicht. Aber ganz ehrlich: eine solche Versicherung wäre auch nicht sinnvoll. Alle Pferdebesitzer, die sich für eine Krankenversicherung entscheiden bilden eine Versicherungsgemeinschaft. Jeder zahlt im Monat einen Beitrag zur Krankenversicherung und auf der anderen Seite gibt es Erkrankungen und Tierarztrechnungen, die von der Versicherung übernommen werden. Diese Einnahmen und Ausgaben müssen in einem Gleichgewicht stehen, denn sonst kommt es zu Beitragserhöhungen. Wenn jedes Pferd zu jeder Zeit versichert werden könnte und im Idealfall auch direkt anfallende Kosten übernommen werden, so können die Beiträge nicht stabil gehalten werden. Wann würdest Du dann eine Pferdekrankenversicherung abschließen? Wahrscheinlich doch, wenn Du weißt, dass Dein Pferd eine Behandlung benötigt, oder?
Gibt es eine Pferdekrankenversicherung ohne Wartezeiten?
Nein, eine Pferdekrankenversicherung ganz ohne Wartezeiten gibt es auf dem deutschen Versicherungsmarkt nicht. Aber genau wie bei der vorherigen Frage nach einer Pferdekrankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung, so wäre dies auch nicht sinnvoll. Alle Pferdebesitzer, die sich für eine Krankenversicherung entscheiden bilden eine Versicherungsgemeinschaft. Jeder zahlt im Monat einen Beitrag zur Krankenversicherung und auf der anderen Seite gibt es Erkrankungen und Tierarztrechnungen, die von der Versicherung übernommen werden. Diese Einnahmen und Ausgaben müssen in einem Gleichgewicht stehen, denn sonst kommt es zu Beitragserhöhungen. Wenn es jetzt gar keine Wartezeiten geben würde, wann würde sich wohl jeder Pferdebesitzer für eine Krankenversicherung entscheiden? Wahrscheinlich doch genau in dem Moment wenn das Pferd krank ist und der Tierarzt schon auf dem Weg in den Stall ist, oder? Aus diesem Grund sind Wartezeiten für Dich ein wichtiges Element, so dass die Beiträge möglichst stabil gehalten werden können.
Was bedeutet der Satz der Gebührenordnung in der Pferdekrankenversicherung?
Du kannst Dir die Gebührenordnung der Tierärzte wie eine feste Preisliste vorstellen. Diese Preisliste ist gesetzlich geregelt und jede mögliche Behandlung der Tierärzte ist hier mit einer festen Gebühr geregelt, so dass Du jederzeit weißt welche Kosten auf Dich zukommen können. Der Tierarzt hat hier jedoch einen fest definierten Spielraum wie er seine Tätigkeiten abrechnet – und zwar in Form des jeweiligen Satzes der Gebührenordnung. Dieser Satz fungiert wie ein Multiplikator. Ist die Behandlung z.B. mit einer festen Gebühr von 500 Euro enthalten, so heißt die Abrechnung zum 1-fachen Satz auch 500 Euro. Rechnet der Tierarzt Dir jedoch den 2-fachen Satz ab, so kostet Dich die Behandlung 1.000 Euro. Im Normalfall rechnet der Tierarzt bis zum 2-fachen Satz ab, bei Spezialbehandlungen und komplizierteren Behandlungen bis zum 3-fachen Satz. Handelt es sich um einen Notfall außerhalb der normalen Sprechzeiten, muss der Tierarzt Dir den 2-fachen Satz abrechnen und kann sogar bis zum 4-fachen Satz gehen – zzgl. einer Notfallpauschale.
