Pferdehalterhaftpflichtversicherung

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für jeden Pferdehalter. Der Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches lautet wörtlich: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Dies bedeutet, dass Sie als Pferdehalter zu 100 Prozent für Ihr Tier haften. Durch eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung können Sie jedoch wenigstens das finanzielle Risiko minimieren, indem Sie sich im Falle eines Schadens davor schützen, Ihr gesamtes Vermögen zu verlieren und gleichzeitig profitieren Sie von unseren Sondertarifen der Pferdehalterhaftpflichtversicherung!

 
Bei tierversicherung.biz haben Sie die Möglichkeit durch unsere leistungsstarken Tarifvariationen die Pferdehalterhaftpflichtversicherung an Ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen. So sind sie völlig flexibel!
 
Weshalb sollten Sie sich für tierversicherung.biz entscheiden?
Bei uns können Sie die Pferdehalterhaftpflichtversicherung schnell und sicher online beantragen! Wir ersparen Ihnen komplizierte Abläufe, die nur unnötig Zeit rauben.
 
Wir sind einer der längsten Anbieter von Tierversicherungen, haben Zugriff auf fast alle Versicherungsgesellschaften auf dem deutschen Markt und konnten einige Sondertarife aushandeln, von denen Sie zusätzlich durch höhere Leistungen in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung profitieren.
 
Bei tierversicherung.biz erhalten Sie professionelle Beratung online und am Telefon!
Durch den Abschluss unserer Pferdehalterhaftpflichtversicherung gehen Sie kein Risiko ein — Sie können innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten!
 
Wir garantieren Ihnen Günstige Beiträge! Alle Kosten der Pferdehalterhaftpflicht- Versicherung  sind ausgewiesen!
Folgende Leistungspunkte sollten in einer guten Hundehaftpflichtversicherung enthalten sein:
  • Fremdreiterrisiko sollte mitversichert sein!
  • Reitbeteiligungen sollten mitversichert sein!
  • Teilnahme an Turnieren sollte mitversichert sein!
  • Auslandsaufenthalte sollten mitversichert sein!
  • Ungewollter Deckakt sollte mitversichert sein!
  • Private Kutschfahrten sollten mitversichert sein!
  • Alle Flurschäden sollten mitversichert sein!
  • Regressansprüche der Sozialversicherungsträger sollten mitversichert sein!
  • Offen- und Laufstallhaltung sollten mitversichert sein!
  • Reiten mit ungewöhnlichen Zäumungen, Sätteln oder ohne Sattel sollten mitversichert sein!
  • Es sollte keine Helmpflicht bestehen!
  • Es sollten keine Vorschriften seitens der Versicherung zur Zaunhöhe bestehen!
  • Übernahme von berechtigten Forderungen bis zur Versicherungssumme sollte mitversichert sein!
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion) sollte mitversichert sein!

  1. Versicherung für Pferd und Reiter
  2. Pferdekrankenversicherung
  3. Pferdehaftpflichtversicherung
  4. Reiterunfallversicherung
  5. Pferdelebensversicherung
  6. Pferde OP Versicherung
  7. Ponyhaftpflichtversicherung
 

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Haben Sie noch weitere Fragen rund um die Tierversicherung? Bitte nutzen Sie das unter dem Video stehende Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 02233/99076050! Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

 

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