Pferdehaftpflichtversicherung Sandelholzpony
- mit dieser Versicherung sind auch die Kleinsten ganz groß
Die Pferdehaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für jeden Pferdehalter. Der Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches lautet wörtlich: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
Dies bedeutet, dass Sie als Pferdehalter zu 100 Prozent für Ihr Tier haften. Durch eine Pferdehaftpflichtversicherung können Sie jedoch wenigstens das finanzielle Risiko minimieren, indem Sie sich im Falle eines Schadens davor schützen, Ihr gesamtes Vermögen zu verlieren.
Empfehlung für Pferdehaftpflicht-Versicherungen
- die auch in unabhängigen Vergleichen immer besonders gut abschneiden:
Bei allen 3 Versicherungen sind mindestens
die folgenden Risiken abgedeckt:
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Das Sandelholzpony - ein ruhiger Charakter
Das Sandelholzpony gehört zur Gattung der Ponys und hat seine Herkunft in Indonesien.
Dass die Rasse ein temperamentvolles Wesen hat, erweist sich im Allgemeinen erst bei gemäßen Anforderungen unter dem Sattel. Im normalen Umgang sind die Sandelholzponys ruhig und manchmal fast teilnahmslos.
Das Sandelholzpony hat einen vornehmen Kopf mit geradem Profil. Seine Ohren sind klein und agil. Der Rücken ist eher lang und endet in einer schrägen Kruppe. Die Schultern sind nicht allzu abfallend und der Hals ist leicht, wohl proportioniert und platziert. Die langen Röhrenbeine sind trocken und die Hufe außerordentlich hart. Es treten alle Farben und Farbkombinationen auf Das Sandelholzpony wird im Allgemeinen bloß 123- 133 cm groß.
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Folgende Leistungspunkte sollten in einer guten Pferdehaftpflichtversicherung enthalten sein:
- Fremdreiterrisiko sollte mitversichert sein!
- Reitbeteiligungen sollten mitversichert sein!
- Teilnahme an Turnieren sollten mitversichert sein!
- Auslandsaufenthalte sollten mitversichert sein!
- Ein ungewollter Deckakt sollte mitversichert sein!
- Fohlen der versicherten Stute sollten mitversichert sein!
- private Kutschfahrten sollten mitversichert sein!
- Alle Flurschäden sollten mitversichert sein!
- Regressansprüche der Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse) sollten mitversichert sein!
- Offen- und Laufstallhaltung sollte mitversichert sein!
- Reiten mit ungewöhnlichen Zäumungen, Sätteln oder ohne Sattel (inklusive gebisslose Zäumungen und Reiten im Damensattel) sollten mitversichert sein!
- Keine Helmpflicht sollte enthalten sein!
- Keine Vorschriften seitens der Versicherung zur Zaunhöhe sollten enthalten sein!
Haben Sie noch Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Dann rufen Sie uns doch einfach an! Sie erreichen uns unter 02233/99 07 60 50 – unser Team hilft Ihnen gerne!
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