Lexikon • Buchstabe P
Personenschaden
Die Verpflichtung zum Schadenersatz durch den Tod, die Verletzung oder der Gesundheitsschädigung einer Person nennt man Personenschaden.
Hier können vom Geschädigten folgende Ansprüche geltend gemacht werden:
- Ersatz der Heilkosten (z.B. Arztkosten, Medikamente, Krankenhauskosten) § 249 BGB
- Verdienstausfall, entgangener Gewinn § 252 BGB
- Kosten für Nachteile im Erwerb und Fortkommen (Invaliditätsrente) §842 BGB
- Aufwendungen für vermehrte Bedürfnisse (z.B. Pflegepersonal) § 843 BGB
- Schmerzensgeld §253 BGB
Personenschäden sind über eine Hundehaftpflicht bzw. Pferdehaftpflicht abgesichert. Man sollte hier auf eine ausreichende Deckung achten.
Unser Tipp: Kennen Sie schon die neuen Tarife der Tierkrankenversicherung? Die Hundekrankenversicherung für die Übernahme von Operationskosten ist ebenso beliebt wie die gleichartige Pferdekrankenversicherung als auch die entsprechende Form der Katzenkrankenversicherung. Sehr gefragt sind auch die Rubriken der Hundehaftpflicht Vergleich und Pferdehaftpflicht Vergleich. Unser Tipp für alle Hundehalter ab 40 Jahren: Kennen Sie schon den Spezialtarif der Hundehaftpflicht für alle Hundehalter ab 40? Diese Tarife haben ein erstklassiges Preis- Leistungsverhältnis!
darum
tierversicherung.biz
- Schnell und sicher online beantragen!
- Höhere Leistungen durch Spezialtarife!
- Professionelle Beratung online und am Telefon!
- Kein Risiko — Sie können innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten!
- Günstige Beiträge! Alle Kosten sind ausgewiesen!

Unsere Link-Tipps!
