Lexikon • Buchstabe H

Hundehaftpflichtversicherungen

Hundehaftpflichtversicherungen – was versteht man unter Hundehaftpflichtversicherungen eigentlich genau?

Warum benötige ich einen Tarif der Hundehaftpflichtversicherungen?

Laut § 833 BGB ist folgendes geregelt: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ D.h. kommt durch mein Tier eine dritte Person oder eine fremde Sache zu Schaden, so muss ich als Hundehalter hierfür aufkommen. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich gegen diese Schäden abzusichern – dies geschieht über eine Hundehaftpflichtversicherung.

 

Welche Leistungen bieten die Tarife der Hundehaftpflichtversicherungen?

 

In allen Hundehaftpflichtversicherungen haben Sie Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abgesichert. Man sollte auf eine möglichst hohe Deckungssumme achten. Hundehaftpflichtversicherungen mit Versicherungssummen unter € 3.000.000,-- sind eher nicht zu empfehlen.

 

 

Gibt es verschiedene Bezeichnungen für Hundehaftpflichtversicherungen?

 

Ja, egal ob jemand von Hundehalterhaftpflicht, Hundehalterhaftpflichtversicherung, Hundehaftpflicht oder Hundehaftpflichtversicherung redet – alle meinen stets das gleiche. Es gibt halt nur verschiedene Bezeichnungen. Häufig gebraucht werden auch noch folgende Bezeichnungen: Hundehalter Haftpflicht, Hundehaftpflicht Versicherung, Hunde Haftpflichtversicherung. Keine Angst, auch wenn jemand von Hunde Haftpflicht, Hund Haftpflicht oder Haftpflichtversicherung Hund redet, ist das gleiche gemeint.

 

 

Bieten eigentlich alle Gesellschaften Hundehaftpflichtversicherungen an?

 

Ja, eigentlich bieten alle Versicherungsgesellschaften Tarife an. Aber die Preisunterschiede sind sehr groß. Auch im Bereich der Leistung gibt es große Unterschiede. Hier finden Sie einen Vergleich: Hundehaftpflicht Vergleich.

 

Welche Leistungen sollten in Hundehaftpflichtversicherungen enthalten sein?

Hier eine Checkliste. Diese beinhaltet die wichtigsten Punkte für „normale“ Hundehalter:

 
 
  1. Führen ohne Leine sollte mitversichert sein!
  2. Hüten durch dritte Personen sollte mitversichert sein!
  3. voller Versicherungsschutz sollte auch in der Hundeschule bestehen!
  4. Teilnahme an Veranstaltungen, wie z.B. einer Hundeschau sollte mitversichert sein!
  5. Durchführung von Agility sollte mitversichert sein!
  6. Auslandsaufenthalte sollten mindestens 6 Monate enthalten sein – sind längere Aufenthalte geplant sollte man auf diesen Punkt dringend achten!
  7. ungewollter Deckakt sollte mitversichert sein!
  8. Wohnen Sie zur Miete? Achten Sie auf Mietsachschäden!
 

Haben Sie noch Fragen zu den Hundehaftpflichtversicherungen?

Sehen Sie sich ein wenig auf unserer Seite um oder rufen Sie uns an unter 02233/99076050 – unser Team hilft Ihnen gerne weiter! Beachten Sie auch unsere Tarife der Hundekrankenversicherung und der Hunde OP Krankenversicherung, ein spezieller Tarif der Hundekrankenversicherung.

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