Lexikon • Buchstabe G

Gastreiter

Ein Gastreiter ist derjenige, der ein Pferd gelegentlich und unentgeltlich reitet und das Pferd tatsächlich nur kurzfristig beaufsichtigt

Hier besteht bei Schäden gegenüber Dritten über die Pferdehaftpflicht des Pferdebesitzers Versicherungsschutz. Auch der Gastreiter ist, wenn er durch das Pferd geschädigt wird, abgesichert sofern er den Pferdebesitzer haftpflichtig machen kann. Ist dem Gastreiter ein Mitverschulden an dem Schaden an Dritten anzurechnen, oder der Schaden geht von ihm selber aus und nicht von dem Pferd, wird dies über die Privathaftpflichtversicherung abgewickelt, sofern diese das Reiten fremder Pferde zu privaten Zwecken mitversichert hat.

Besteht für das Pferd eine Pferdekrankenversicherung, eine Pferde OP Krankenversicherung oder eine Pferdelebensversicherung ist die Zeit, in der der Gastreiter das Pferd reitet, selbstverständlich mitversichert.

Unser Tipp: Kennen Sie schon die neuen Tarife der Tierkrankenversicherung? Die Hundekrankenversicherung für die Übernahme von Operationskosten ist ebenso beliebt wie die gleichartige Pferdekrankenversicherung als auch die entsprechende Form der Katzenkrankenversicherung. Sehr gefragt sind auch die Rubriken der Hundehaftpflicht Vergleich und Pferdehaftpflicht Vergleich. Unser Tipp für alle Hundehalter ab 40 Jahren: Kennen Sie schon den Spezialtarif der Hundehaftpflicht für alle Hundehalter ab 40? Diese Tarife haben ein erstklassiges Preis- Leistungsverhältnis!

darum
tierversicherung.biz

  • Schnell und sicher online beantragen!
  • Höhere Leistungen durch Spezialtarife!
  • Professionelle Beratung online und am Telefon!
  • Kein Risiko — Sie können innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten!
  • Günstige Beiträge! Alle Kosten sind ausgewiesen!
tierversicherung.biz