Lexikon • Buchstabe F
Fremdreiter
Ein Fremdreiter ist derjenige, der ein Pferd gelegentlich und unentgeltlich reitet und das Pferd tatsächlich nur kurzfristig beaufsichtigt.
Hier besteht bei Schäden gegenüber Dritten über die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Pferdebesitzers Versicherungsschutz. Auch der Fremdreiter ist, wenn er durch das Pferd geschädigt wird, abgesichert sofern er den Pferdebesitzer haftpflichtig machen kann. Ist dem Fremd-/Gastreiter ein Mitverschulden an dem Schaden an Dritten anzurechnen, oder der Schaden geht von ihm selber aus und nicht von dem Pferd, wird dies über die Privathaftpflichtversicherung abgewickelt, sofern diese das Reiten fremder Pferde zu privaten Zwecken mitversichert hat.
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