Lexikon • Buchstabe F

Fremdhütung

Ein Fremdhüter ist eine dritte Person, welche sich in Abwesenheit des Halters um das Tier kümmert.

Fügt das Tier einem Dritten einen Schaden zu und dieser Schaden ist nicht auf den Fremdhüter selber zurück zuführen, leistet die Tierhaftpflichtversicherung.

Der Schaden, der auf den Hüter selber zurück zu führen ist, und für den der Hüter selber haftpflichtig gemacht werden kann, ist über die Privathaftpflicht des Hüters abgesichert. Voraussetzung ist hierfür, dass das Hüten fremder Tiere mitversichert ist.

Der Leistungspunkt hüten fremder Tiere (zu privaten Zwecken) ist in der Hundehaftplicht-Versicherung und der Pferdehaftpflicht-Versicherung mitversichert.

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Eine Übersicht des Lexikons finden Sie unter: Lexikon Übersicht

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