Lexikon • Buchstabe F
Flurschaden
Ein Flurschaden ist ein Schaden der über die Deckungssumme der Sachschäden abgerechnet wird, sofern Flurschäden mitversichert sind.
Beispiel für einen Flurschaden: Ein Pferd bricht aus der Koppel aus und rennt über das anliegende mit Kartoffeln bestückte Feld. Der daraus entstehende Schaden wird als Flurschaden betitelt. Dieser Schaden ist über eine Pferdehaftpflicht mit abgesichert. Selbstverständlich kann es auch im Bereich der Hundehaltung zu einem Flurschaden kommen - dieser ist dann über eine Hundehaftpflicht abgesichert!
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