Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
 

Natürlich hofft man, daß der Vierbeiner keinen Schaden anrichtet oder auch keine Tierarztrechnungen anfallen. Aber tritt der Fall doch einmal ein, ist es wichtig, daß man weiß was nun zu tun ist.

Haben Sie einen Schaden im Bereich der Hundehaftpflicht oder Pferdehaftpflicht? Dann sollten Sie folgendes beachten: 

Sie haben die Möglichkeit einen Schaden online zu melden. Der Versicherer wird sich dann mit dem Geschädigten in Verbindung setzen und die weitere Abwicklung für Sie erledigen. Wichtig ist, daß Sie selber keine Zahlungen an den Geschädigten vornehmen. Ihre Haftpflichtversicherung prüft für Sie den Schaden um festzustellen, ob man Sie für den Schaden belangen kann. Sind Sie zum Schadensersatz verpflichtet, leistet der Versicherer direkt an den Geschädigten. Sind Sie selber nicht haftpflichtig zu machen, wehrt der Versicherer diesen Anspruch auch für Sie ab!

Haben Sie einen Schaden im Bereich der Hundekrankenversicherung, Pferdekrankenversicherung oder Katzenkrankenversicherung?

Bitte senden Sie uns die entsprechende Arztrechnung zu. Wir werden dann alles weitere für Sie in die Wege leiten, so daß Sie schnellst möglich Ihr Geld erstattet bekommen.

Unser Tipp:
Kennen Sie schon die Tarife der Tierkrankenversicherung? Die Hundekrankenversicherung für die Übernahme von Operationskosten ist ebenso beliebt wie die gleichartige Pferdekrankenversicherung. Sehr gefragt sind auch die Rubriken der Hundehaftpflicht Vergleich und Pferdehaftpflicht Vergleich.