Hundehaftpflicht Jindo

 

Jeder, der einen Hund hält, trägt die Verantwortung – auch wenn andere ihn hüten. Allein aus diesem Grund sorgt die Hundehaftpflicht für den Jindo von tierversicherung.biz für ein gutes Gefühl, darüber hinaus minimiert sie das finanzielle Risiko.

 
1938 erhob die Koreanische Regierung den Jindo zum Nationalerbe. Die Rasse ist kaum über die Grenzen des Landes bekannt – allerdings gibt es auch hier bereits Liebhaber der Hunde. Er wird in erster Linie als Wach- und Begleithund eingesetzt, er eignet sich allerdings auch zur Jagd, da er sich diesen Trieb absolut erhalten hat. Seinem Menschen oder seiner Familie ist er treu ergeben, Fremden gegenüber ist er zunächst sehr misstrauisch.
 
Wir bieten Ihnen leistungsstarke Tarife – Sie haben die Wahl.
Die Hundehaftpflicht für den Jindo deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Hundes entstehen. Versichert ist Ihr Hund und nicht Sie als Halter, d.h. auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht ist Versicherungsschutz vorhanden. Deshalb ist unsere Hundehaftpflicht für den Jindo so wichtig!
Die Hundehaftpflicht für den Jindo umfasst hohe Deckungssummen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit zwischen verschiedenen Deckungssummen zu Wählen. Zudem können Sie sich zwischen einer Hundehaftpflicht für den Jindo mit oder ohne Selbstbeteiligung entscheiden. Auf diese Weise können Sie die Versicherung an Ihre persönlichen Bedürfnisse als Hundehalter anpassen – denn wir von tierversicherung.biz wissen: Standardangebote helfen kaum weiter, individueller Schutz ist gefragt! Folgende Leistungspunkte sollten jedoch in einer Hundehaftpflicht für den Jindo enthalten sein:
  • Führen ohne Leine sollte mitversichert sein!
  • Hüten durch dritte Personen sollte mitversichert sein!
  • voller Versicherungsschutz auch in der Hundeschule sollte mitversichert sein!
  • Teilnahme an Veranstaltungen, wie z.B. einer Hundeschau sollte mitversichert sein!
  • Durchführung von Agility sollte mitversichert sein!
  • Übernahme von berechtigten Forderungen bis zur Versicherungssumme sollte mitversichert sein!
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche (passive Rechtsschutzfunktion) sollte mitversichert sein!
  • Auslandsaufenthalte weltweit bis zu 1 Jahr sollten mitversichert sein!
  • Welpen der versicherten Hündin bis zum Alter von 6 Monaten sollten mitversichert sein!
  • Teilnahme an Hundeschlittenrennen sowie dem dazugehörigen Training sollte mitversichert sein!
  • ungewollter Deckakt sollte mitversichert sein!
  • Mietsachschäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen sollten bis € 1.000.000,-- versichert sein!
 
Auf unserer Internetseite tierversicherung.biz finden Sie die Vergleichstabellen unserer Hundehaftpflicht für den Jindo mit unterschiedlichen Tarifen. Sollten Sie noch Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen – rufen Sie uns doch einfach an: 02233/99076050 wir helfen Ihnen gerne!