Haftpflicht Pony

Jeder, der ein Pony, ein Fohlen oder einen Esel hält, trägt die Verantwortung – auch wenn andere das Tier reiten. Allein aus diesem Grund sorgt die Ponyhaftpflicht von tierversicherung.biz für ein gutes Gefühl, darüber hinaus minimiert sie das finanzielle Risiko.

Wir bieten Ihnen leistungsstarke Tarife – Sie haben die Wahl. Die Ponyhaftpflicht deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Versichert ist Ihr Pony und nicht Sie als Halter, d.h. auch wenn eine andere Person mit Ihrem Pony reiten, ist Versicherungsschutz vorhanden. Deshalb ist unsere Ponyhaftpflicht so wichtig!

Die Ponyhaftpflicht umfasst hohe Deckungssummen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit zwischen verschiedenen Deckungssummen zu Wählen. Zudem können Sie sich zwischen einer Ponyhaftpflicht mit oder ohne Selbstbeteiligung entscheiden. Auf diese Weise können Sie die Versicherung an Ihre persönlichen Bedürfnisse als Ponyhalter anpassen – denn wir von tierversicherung.biz wissen:

Standardangebote helfen kaum weiter, individueller Schutz ist gefragt!Folgende Leistungspunkte sollten jedoch in einer Ponyhaftpflicht enthalten sein:

  • Fremdreiterrisiko sollte mitversichert sein!
  • Reitbeteiligungen sollten mitversichert sein!
  • Teilnahme an Turnieren sollte mitversichert sein!
  • Auslandsaufenthalte weltweit sollten mitversichert sein!
  • ungewollter Deckakt sollte mitversichert sein!
  • Fohlen der versicherten Stute sollten bis zu einem gewissen Alter mitversichert sein!
  • private Kutschfahrten sollten gegen einen Mehrbeitrag eingeschlossen werden können!
  • alle Flurschäden sollten mitversichert sein!
  • Regressansprüche der Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse) sollten mitversichert sein!
  • Offen- und Laufstallhaltung sollte mitversichert sein!
  • Reiten mit ungewöhnlichen Zäumungen, Sätteln oder ohne Sattel (inklusive gebisslose Zäumungen und Reiten im Damensattel) sollten mitversichert sein!
  • Es sollte keine Helmpflicht bestehen!
  • Es sollten keine Vorschriften seitens der Versicherung zur Zaunhöhe bestehen!
  • Mietsachschäden an gemieteten Stallungen sowie an gemieteten Reithallen sollten bis zu einer festgelegten Summe versichert sein. Für Schäden an geliehenen Pferdetransportanhängern sollte das Gleiche gelten. In der Regel gilt hierbei jedoch eine Selbstbeteiligung!
  • Übernahme von berechtigten Forderungen bis zur Versicherungssumme sollte enthalten sein!
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion) sollte enthalten sein!
  • Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres sollte nicht maximiert sein!

Auf unserer Internetseite tierversicherung.biz finden Sie die Vergleichstabellen unserer Ponyhaftpflicht mit unterschiedlichen Tarifen. Sollten Sie noch Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen – rufen Sie uns doch einfach an: 02233/99076050 wir helfen Ihnen gerne!

 

Sie wollen wissen wer und was tierversicherung.biz ist? Hier finden Sie ein entsprechendes Video!

Haben Sie noch weitere Fragen rund um die Tierversicherung? Bitte nutzen Sie das unter dem Video stehende Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 02233/99076050! Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

 

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