Reitlehrerhaftpflicht

Jeder Reitlehrer, Fahrlehrer, Reittherapeut und auch Bereiter benötigt eine Haftpflichtversicherung. Für Fehler, die auf den Reitlehrer, Fahrlehrer, Reittherapeut oder auch Bereiter zurückzuführen sind, ist dieser haftbar zu machen.

Reitlehrerhaftpflicht

Versicherer
Versicherungssummen
  • € 15.000.000,-- für Personenschäden
  • € 15.000.000,-- für Sachschäden
  • € 15.000.000,-- für Vermögensschäden
Vertragsbedingungen UEAHB2008 BBRTL2005
Selbstbeteiligung Keine Selbstbeteiligung!
Kurzbeschreibung
  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht – egal ob freiberuflich tätig oder im Angestelltenverhältnis!
  • voller Versicherungsschutz für die Erteilung von Reitunterricht in Theorie und Praxis!
  • mitversichert ist auch die Aufsichtsführung über Reitschüler!
  • voller Versicherungsschutz auch bei der Leitung und der Beaufsichtigung von Reitprüfungen!
  • mitversichert ist auch die Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen und aus dem damit verbundenen Aufenthalt in Herbergen!
  • mitversichert ist auch die Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken!
  • als Ausbildungsnachweis gilt die C-Trainerlizenz oder ein gleichwertiger Nachweis!
  • bei einer Mitgliedschaft im VFD (Vereinigung der Freizeitreiter und Fahrer in Deutschland) erhalten Sie einen Rabatt von 20% auf die genannte Prämie!
Kosten

108,29 pro Jahr

 

196,35 pro Jahr

 

gesamten Umfang der Versicherung anzeigen