Reitlehrerhaftpflicht


Jeder Reitlehrer, Fahrlehrer, Reittherapeut und auch Bereiter benötigt eine Haftpflichtversicherung. Für Fehler, die auf den Reitlehrer, Fahrlehrer, Reittherapeut oder auch Bereiter zurückzuführen sind, ist dieser haftbar zu machen.

Folgende Leistungen sind im Bereich der Reitlehrerhaftpflicht mitversichert:

  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht – egal ob freiberuflich tätig oder im Angestelltenverhältnis!
  • voller Versicherungsschutz für die Erteilung von Reitunterricht in Theorie und Praxis!
  • mitversichert ist auch die Aufsichtsführung über Reitschüler!
  • voller Versicherungsschutz auch bei der Leitung und der Beaufsichtigung von Reitprüfungen!
  • mitversichert ist auch die Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen und aus dem damit verbundenen Aufenthalt in Herbergen!
  • mitversichert ist auch die Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken!

Weitere Infos zum Thema der Reitlehrerhaftpflicht

tierversicherung.biz ist spezialisiert auf den Bereich der Tierversicherung - ein paar allgemeine Infos finden Sie auch im folgenden Video: