Tierversicherung » Online PR » Die spezifische Tiergefahr des Hundes
Die spezifische Tiergefahr des Hundes
Die spezifische Tiergefahr des Hundes
Hundehalter haften zu 100% für Schäden, die ihr Tier verursachen. Dabei ist völlig unwichtig, ob sie fahrlässig gehandelt haben oder nicht. Erschrickt beispielsweise ein Radfahrer aufgrund einer Annäherung eines Hundes und zieht sich beim darauf folgenden Sturz Verletzungen zu, so ist der Halter des Tieres verpflichtet für den Schaden zu haften. Erforderlich für den Anspruch des Radfahrers an den Hundehalter ist allein das der tierischen Natur entsprechende unberechenbare und selbständige Verhalten des Hundes. Dabei muss das Verhalten des Tieres nicht einmal die einzige Ursache des Schadens sein – eine Mitverursachung ist bereits ausreichend! Wir von www.tierversicherung.biz raten daher allen Hundehaltern zu einer Hundehaftpflichtversicherung. Auf diese Weise können sie sich vor hohen finanziellen Belastungen absichern.
Weitere Informationen:
Online PR
darum tierversicherung.biz
- Schnell und sicher online beantragen!
- Höhere Leistungen durch Spezialtarife!
- Professionelle Beratung online und am Telefon!
- Kein Risiko — Sie können innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten!
- Günstige Beiträge! Alle Kosten sind ausgewiesen!
