Abstraktes Gefaehrdungspotential von Hunden

Eine Hundehalterin hat kürzlich gegen den erhöhten Steuersatz der Hundesteuer geklagt. Die Besitzerin zweier Bullmastiffs sollte 612€ zahlen, weil die Rasse ihrer Hunde das so genannte abstrakte Gefährdungspotential inne hat. Für zwei als nicht gefährlich gelistete Hunde hätte sie lediglich 180€ zahlen müssen.
 
 
Das Landeshundegesetz stuft zwar Hunde der Rasse Bullmastiff nicht als grundsätzlich gefährlich ein, diese Tatsache schränkt jedoch die jeweiligen kommunalen Satzungsgeber nicht ein in seiner Bevollmächtigung den Bestand dieser Hunde mit Hilfe einer erhöhten Besteuerung zu erwirken. Nach diesem Verfahren, welches gegen die Halterin entschieden wurde, haben Kommunen nun Rechtssicherheit.
 
Hundehalter von Tieren, deren Rasse ein abstraktes Gefährdungspotential zugeschrieben wird, sind in den meisten Fällen zudem verpflichtet eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Jedoch stoßen sie hierbei häufig auf Probleme, denn viele Gesellschaften lehnen die Absicherung von Listenhunden ab.
Wir von www.tierversicherung.biz wissen, dass aber jeder Hundehalter in der Lage sein sollte sich und sein Tier vor Risiken zu schützen. Die finanziellen Belastungen, die nach einem Schaden auf den Halter zukommen, können enorm sein. Damit Hundehalter nicht mit ihrem privaten Vermögen haften müssen, bieten wir von tierversicherung.biz neben verschiedenen Tarifen der Hundehaftpflicht auch Konzepte zur Absicherung von Listenhunden!
 
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